Atheisten: Verbot des betäubungslosen Schlachtens muss ohne Ausnahme gelten
Pressemitteilung vom 4. Februar 2021
(Oberursel) Das Ende der Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).
"Wie der Europäische Gerichtshof jüngst festgestellt hat, verstößt das ausnahmlose Verbot des betäubungslosen Schlachtens nicht gegen die Religionsfreiheit", erklärt René Hartmann, 1. Vorsitzender des IBKA in Oberursel. "Nach dem Urteil des Gerichtshofs bedeutet eine Pflicht zur Betäubung kein Verbot rituellen Schlachtens und verstößt daher nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung."