Verbot geschäftsmäßiger Hilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt
In seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der § 217 StGB, der geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt, verfassungswidrig und damit unwirksam ist.
In seiner Begründung hat das Gericht deutlich gemacht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die freiwillige Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.
Die im November 2015 beschlossene Fassung des § 217 hat dieses Recht missachtet. Es ist erfreulich, dass dies nun vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde.
Siehe auch:
- Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung - Pressemitteilung vom 10. November 2015
- Politischer Leitfaden des IBKA: Kapitel 5.9: Sterben