Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zur Abschaffung der Staatsleistungen

Am 13. März 2020 haben FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt.

Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Bewegung in diese Angelegenheit kommt. Die Ablösung der Staatsleistungen ist lange überfällig. Zu kritisieren sind die hohen Ablösezahlungen, die der Entwurf vorsieht. Der IBKA ist der Auffassung, dass die Staatsleistungen ersatzlos abgeschafft werden müssen.

Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen hat den Gesetzentwurf kritisch gewürdigt.

Ministerpräsident Kretschmann äußert sich über Staat und Kirche

Als Gastredner beim "Ökumenischen Dies" in Mannheim sprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bundnis 90/Die Grünen) auch über die Kirchensteuer und die vom Grundgesetz geforderte Ablösung der Staatsleistungen. Dabei bekräftigte er die gängige Ansicht, wonach für eine Ablösung eine Summe zu zahlen wäre, die die jährliche Zahlung übersteigt. Dies sei nicht finanzierbar. Ferner äußerte er sich verwundert darüber, dass sich Atheisten, die gar keine Kirchensteuer zahlten, an der Steuer stören.

Konfessionslose gegen Zuschuss für Frankfurter Kirchentag

Pressemitteilung vom 05.03.2018

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Hessen kritisiert die Bezuschussung des Kirchentags in Frankfurt am Main 2021 mit 4,9 Millionen Euro aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt.

„Einen Kirchentag aus öffentlichen Mitteln zu subventionieren verstößt gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates, die auch für Kommunen zu gelten hat“, sagte Martin Wagner, Landessprecher Hessen des IBKA. Es sei nicht einzusehen, den christlichen Kirchen, die 2016 in Deutschland 524 Millionen Millionen Euro Staatsleistungen und an Kirchensteuer ein Rekordhoch von 11,6 Milliarden eingenommen haben, eine solche Veranstaltung zu einem nicht unbeträchtlichen Teil zu finanzieren.

Kirchenfinanzierung in Deutschland

René Hartmann

Wie auf vielen anderen Ebenen, sind Staat und Kirche auch auf der Ebene der Finanzen eng miteinander verflochten. Das auffälligste Beispiel hierfür (wenngleich nicht das einzige) ist das deutsche Kirchensteuersystem.

Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, ist kirchensteuerpflichtig, d.h. es werden 8% oder 9% (abhängig vom Bundesland) der Summe, die er an Einkommensteuer zu zahlen hat, als Kirchensteuer einbehalten und an die Kirchen abgeführt.

Ihren Ursprung hat die Kirchensteuer in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts. Damals wollte der preußische Staat die Kirchen nicht mehr aus seinen Steuermitteln finanzieren und verlieh den Kirchen das Recht, eigene Steuern zu erheben. Dieses System wurde im Lauf der Zeit immer weiter ausgebaut und zentralisiert. Heute muss der Arbeitgeber die Kirchensteuer einbehalten; das Geld erhalten bei der katholischen Kirche die Diözesen, die es nach einem bestimmten Schlüssel verteilen. Die Kirchengemeinden sind dadurch finanziell von den Diözesen abhängig.

Kirchensteuerpflichtig ist jede Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist und einer Kirche (oder sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft) angehört, die Kirchensteuer erhebt. Als Mitglied einer Kirche wird betrachtet, wer getauft und nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Der Austritt muss bei einer Behörde erfolgen (je nach Bundesland ist dies das Standesamt oder das Amtsgericht) und ist nicht gleichbedeutend mit einer Exkommunikation. Zwar vertritt die katholische Kirche in Deutschland den Standpunkt, dass der Kirchenaustritt die Exkommunikation zur Folge hat, dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Exkommunikation die Kirchensteuerpflicht aufhebt.

Datenschutzverletzung zugunsten der Kirchen

Pressemitteilung vom 6. März 2015

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Fédération Nationale de la Libre Pensée haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin das Ende der derzeit gängigen Praxis gefordert, Daten nicht-religiöser Menschen an die Kirchen weiterzuleiten. Dies stelle ein Verletzung der Weltanschauungsfreiheit sowie der informationellen Selbstbestimmung dar. "Die Rasterfahndung kirchlicher Behörden muss umgehend beendet werden", sagte Carsten Frerk, der im IBKA das Projekt "Kirchen als politische Akteure" leitet.

Claude Singer von der Libre Pensé betonte, in Frankreich sei aufgrund des Gesetzes von 1905 zur Trennung von Kirchen und Staat kein Kirchenaustritt möglich. Die Kirche sei wie ein Fußballverein, und wem es nicht mehr gefalle, der zahle halt einfach keinen Beitrag mehr. Die Libre Pensée kämpfe schon seit langem für das Recht, sich auf Wunsch aus den Taufregistern löschen zu lassen.

Gemeinsame Stellungnahme von Libre Pensée und IBKA

Das Kirchensteuerproblem in Deutschland ist ein Relikt aus dem Mittelalter, wurde in der Weimarer Verfassung fortgeführt und bestätigt durch das Hitler/Kardinal Pacelli (späterer Pius XII) Konkordat, unterschrieben am 20. Juli 1933. In Frankreich existiert die Kirchensteuer (den zehnten) seit 1789 nicht mehr, aber der Staatshaushalt finanziert weiterhin die Kirchen, einmal im Elsass-Mosel, aufgrund des napoleonischen Konkordats und das gesamte Land über das Gesetz vom 31. Dezember 1959, das sogenannte Debré-Gesetz, das die katholischen Schulen finanziert.

Die katholische Kirche ist in Deutschland und auch in Frankreich mit einem wachsenden Desinteresse ihrer Gläubigen konfrontiert, was eine Minderung ihrer Quellen bedeutet. In Deutschland sind, laut der Tageszeitung La Croix mehr als 178.000 Menschen 2013 offiziell aus der katholischen Kirche ausgetreten, in Frankreich kennt die katholische Kirche das gleiche Desinteresse. Die freiwilligen Spender ( die für den „religiösen Zehnten“ ihre Spende bei den Steuern absetzen können) gehen in schöner Regelmäßigkeit zurück (um 3% in der Bevölkerung).

Nun haben die Kirchen etwas Besonderes, man kann Mitglied sein ohne es zu wollen und sogar ohne es zu wissen. Im Gegensatz zu den Prinzipien, entwickelt von all den verschiedenen Menschenrechtserklärungen ist die Taufe, im allgemeinen wird sie von den Eltern nach der Geburt veranlasst, eine Handlung, die euch in die „Kirchengemeinschaft“ aufnimmt und euch steuerpflichtig macht, wenn eure Regierung es so beschließt, in Übereinstimmung mit den katholischen Behörden, egal welche Nationalität ihr habt oder wie eure eigenen Erklärungen eurer Überzeugungen sind. Es gibt natürlich eine Prozedur des Austritts, aber diese muss bezahlt werden und ist unter Kontrolle der Bischöfe und garantiert absolut nicht, was mit euren persönlichen Daten künftig passiert.