AG Schule
Das Recht auf Religionsfreiheit umfasst das Recht, von unerwünschter religiöser Beeinflussung durch staatliche Institutionen verschont zu bleiben. Dieses Recht wird an Schulen vielfach verletzt. Zum Beispiel durch religiöse Symbole in Klassenräumen oder durch Schulgottesdienste, für die auch schon mal Unterricht ausfällt. In der AG Schule wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen derartiges zur Wehr zu setzen. Wir klären über Rechte auf und zeigen Wege der Beschwerde. Weitere Beispiele für die Missachtung von Religionsfreiheit und weltanschaulicher Neutralität an Schulen sind:
- Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel in Schulgesetzen und Landesverfassungen
- Der konfessionelle Religionsunterricht, in dem die Religionsgemeinschaften auf Kosten aller Steuerzahler Schulungen für ihre eigenen Mitglieder vornehmen
- Unterlaufen der per Grundgesetz garantierten Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht durch fehlende Alternativen (Silentium, Religionsunterricht in den Randstunden). In vielen Fällen werden Nicht- und Andersgläubige widerrechtlich zur Teilnahme am Unterricht anderer Klassen genötigt („Heidenhüten“)
- Schulgebete im allgemeinbildenden Unterricht und außerhalb des Religionsunterrichts
- Durchführung von Gottesdiensten in Binnenstunden des Schultages. Die Teilnahme an Gottesdiensten ist freiwillig.
- Die Existenz von ‚staatlichen Konfessionsschulen‘ (Nordrhein-Westfalen). Dies sind Schulen, wie bspw. eine katholische oder evangelische Grundschule, die zu 100% aus allgemeinen Steuergeldern finanziert werden. Dort müssen Eltern zustimmen, dass ihr Kind auf der Grundlage des jeweiligen Bekenntnisses erzogen wird. Etwa 30% der Grundschulen in NRW sind ‚staatliche Konfessionsschulen‘.
Die Schule ist der Ort in der Gesellschaft, an dem Kinder und Jugendliche gemeinsam und unter Anleitung vielseitige Information vermittelt bekommen, um ihre Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben zu entwickeln. Dazu gehört selbstverständlich auch unvoreingenommene und sachliche Information über Religionen und Weltanschauungen. Dabei darf jedoch keiner bestimmten Anschauung der Vorzug gegeben oder gar vermittelt werden, dass ein Mensch ohne Religion unvollständig wäre. Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 bietet die AG Schule erstmalig Stundenpläne zum Download an. Da neben dem Bildungsangebot, der Lehrerqualifikation und der Erreichbarkeit der Schule auch die weltanschaulich-religiöse Ausrichtung ein wichtiges Kriterium für die beständig anwachsende Zahl nichtreligiöser Eltern ist, stellt der IBKA – zunächst nur für NRW – einen Fragebogen für Eltern zur Verfügung, mit dem sie die Wahrung der Religionsfreiheit ihrer Kinder bei Schulleitungen erfragen können. Fragebogen an Grundschulleitungen in NRW Fragebogen an Schulleitungen weiterführender Schulen in NRW In der AG Schule können – wie in allen Arbeitsgemeinschaften des IBKA – auch Nichtmitglieder mitarbeiten.
Kontakt
Limburger Str. 55
53919 Weilerswist-Lommersum
Tel.: +49 (0) 2251 9596960
E-Mail: ag-schuleSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org