Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom 10. November 2015

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen. "Mit der Entscheidung, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, hat der Bundestag gegen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende votiert", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. Der IBKA ist der Auffassung, dass jemand, der aus freier und wohlüberlegter Entscheidung sein Leben beenden möchte, die Möglichkeit haben sollte, sich fachkundiger Hilfe zu bedienen. Dieser Weg werde den Menschen versperrt, wenn ein Sterbehelfer schon bei einmaliger Wiederholung den Vorwurf der Geschäftsmäßikeit und damit den Staatsanwalt fürchten muss. Befürchtungen wie die, Menschen könnten durch professionelle Sterbehelfer zum Suizid gedrängt werden, würden durch die Erfahrungen aus anderen Ländern nicht belegt. Hartmann weiter: "Die Kriminalisierung der Sterbehilfe ist ein Projekt konservativer und kirchennaher Kreise, denen die freie Entscheiung über den eigenen Tod ein Dorn im Auge ist. Wie sich gezeigt hat, verfügen diese Kreise über genügend politischen Einfluss, um eine gesetzliche Regelung in ihrem Sinne durchzudrücken – gegen die Mehrheit der Bevölkerung, wie alle Umfragen zum Thema gezeigt haben. Es ist zu hoffen, dass dieses Gesetz keinen Bestand hat."

Hintergrund:

Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka
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