Kirchliche Betriebe dürfen Konfessionslose nicht grundsätzlich ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.10.2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht mehr pauschal auf der Kirchenzugehörigkeit eines Bewerbers bestehen dürfen.

Die deutsche Rechtsprechung hat den Kirchen diese Form der Diskriminierung bisher erlaubt, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war dies aber unhaltbar geworden. Das Urteil stellt insofern einen Meilenstein dar.

Siehe auch:

Päpstliches Eigentor

Ursula Neumann

Domradio Köln meldet am 26.09.18:

Papst Franziskus hat davor gewarnt, Fehlverhalten früherer Zeit ausschließlich nach heutigen Kriterien zu betrachten. Das gelte auch für den Umgang mit sexuellem Missbrauch…. In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden; ‚auch in Familien, wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder - weil das eine riesengroße Schande war‘, so der Papst. So sei man leider im vergangenen Jahrhundert damit umgegangen.

NRW Atheisten gründen AK Neutralitätsgesetz

Pressemitteilung vom 6. September 2018

(Overath) Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.

„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“

Landesvorstand NRW gewählt

Am Samstag, dem 1. September 2018 wählte die Landesversammlung NRW des IBKA in Köln einen neuen Landesvorstand. Mit deutlicher Mehrheit wurden Landessprecher Rainer Ponitka (Overath) wie sein Stellvertreter Jörg Schnückel (Kerpen) im Amt bestätigt. Neue Vorstandsmitglieder sind Matthias Berndt (Köln) und Werner Hager (Aachen).

Die hauptsächlichen und landesspezifischen Tätigkeitsfelder sind Beratungen zum Kirchenaustritt und zur Abmeldung vom Religionsunterricht sowie die Feiertagsgesetzgebung. Auf einer konstituierenden Sitzung noch im September wird der Landesvorstand beraten, welche weiteren Themen er in den nächsten zwei Jahren bearbeiten wird.

Konfessionslosenverband gegen Dienstpflicht

Pressemitteilung vom 17.08.2018

(Oberursel) Der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert Überlegungen zur Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. "Eine Dienstpflicht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in persönliche Freiheitsrechte dar und ist daher grundsätzlich abzulehnen", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Weder für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht noch für einen sozialen Pflichtdienst gebe es eine Rechtfertigung. Die Kosten sozialer Versorgung dürften nicht per Zwangsdienst auf eine bestimmte Altersgruppe abgewälzt werden. Aus gutem Grund verböten sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention einen solchen allgemeinen Zwangsdienst.

Atheistenverband kritisiert Vereidigung des Hildesheimer Bischofs

Pressemitteilung vom 16.08.2018

(Hildesheim) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Vereidigung des neuen Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer durch den Niedersachsener Ministerpräsidenten Stephan Weil.

 "Der auf das Reichskonkordat von 1933 zurückgehende Eid verletzt die Trennung von Staat und Kirchen und sollte umgehend abgeschafft werden", erklärt Landessprecherin Petra Bruns. "In keinem anderen europäischen Land außer Luxemburg sind solche Eide auf die Verfassung noch üblich.

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