NRW-Atheisten: Kinder in den Mittelpunkt der Förderung stellen

Pressemitteilung vom 24. April 2017

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen kritisiert die Beschlüsse der „Alternative für Deutschland“ zur Familienpolitik.

„Die Familienpolitik eines modernen und säkularen Staates muss in erster Linie das Wohl der unter ihrem Schutz lebenden Kinder verwirklichen“, so Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Hierzu gehört die Garantie auf Gesundheitsfürsorge, Bildung und finanzielle Sicherheit – unabhängig davon, ob die unmittelbaren Bezugspersonen homo-, bi-, hetero- oder autosexuell leben wollen.“

Forderungen der AG Flucht und Asyl

Die AG Flucht und Asyl im IBKA sieht sich als Teil der Menschenrechtsbewegung, tritt aber besonders für konfessionslose Menschen ein – sowie für Menschen, deren Eintreten für eine Trennung von Religion und Politik zu einer Verfolgungssituation führt. Die AG skandalisiert die besondere Verfolgung Säkularer aufgrund der Missachtung der negativen Dimension der Religionsfreiheit.

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)

 

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

IBKA-Preis „Sapio“ geht an türkischen atheistischen Verein „Ateizm Dernegi“

Preisverleihung am 3. Juni 2017 in Köln

Pressemitteilung vom 10. Februar 2017

(Overath) Der Preis „Sapio“ des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wird 2017 im Rahmen eines Festaktes zum 40jährigen Bestehen des IBKA erneut an einen internationalen Preisträger verliehen: Vertreter des türkischen Verbands Ateizm Dernegi – korporatives Mitglied im IBKA – nehmen am Samstag, dem 3. Juni den Preis im Kölner Comedia-Theater entgegen.
„Tag für Tag werden in der Türkei Rechte des Einzelnen abgeschafft oder einfach ignoriert. Menschen, die ihre Grundrechte in Anspruch nehmen, werden verklagt, festgenommen und zum Opfer gemacht. Wir leben in diesem Land und wir sind aktiv in diesem Land, in dem nichts sicher ist, in dem wir nicht wissen, was in der nächsten Stunde passieren wird. Wir verteilen im Winter Suppe für Obdachlose, ohne zu wissen, was uns an der nächsten Ecke uns erwartet. Wir sind überhäuft von Klagen gegen unsere Mitglieder“, sagt Zehra Pala, die Vorsitzende des Ateizm Dernegi.

Atheisten für Fall des Friedhofzwangs

IBKA-Sprecherin begrüßt Piraten-Vorstoß im Landtag Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom 25.01.2017
(Kiel) "Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.

Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.

Bundesverfassungsgericht: Kindergärtnerinnen dürfen islamisches Kopftuch tragen

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2016/17

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Kindergärtnerin stattgegeben. Dieser war das Tragen des Kopftuchs von der Stadt als Trägerin des Kindergartens untersagt worden.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Verbot, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darstelle.

Das Gericht hatte dem IBKA Gelegenheit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern. In seiner Stellungnahme hatte der IBKA das Verbot des Kopftuchs im Interesse der weltanschaulichen Neutralität als zulässig beurteilt, solange dies durch eine Regelung erfolgt, die keine Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt.

Neufassung der hessischen Verfassung

IBKA-Landesvorsitzender macht Vorschläge zur Neufassung der Hessischen Verfassung in der Enquetekommission des Hessischen Landtages

Die Hessische Verfassung feiert in diesen Tagen ihr 70jähriges Bestehen. Sie ist am 1. Dezember 1946 durch eine Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 78 % in Kraft getreten und ist die älteste noch gültige Verfassung in Deutschland.

Die Hessische Verfassung – eine gute Verfassung

In der Öffentlichkeit bekannt ist von ihr ist in erster Linie, dass sie in Artikel Art. 21 noch die Todesstrafe vorsieht, was aber durch Artikel 102 des Grundgesetzes schon 1949 aufgehoben wurde.

Weniger bekannt sind die ausdrückliche Ächtung des Krieges in Artikel 69 und die vorbildlichen sozialen Grundrechte.

Herman Stein (CDU), Hessischer Justizminister in den 50er Jahren und früherer Verfassungsrichter schrieb zum 30. Jubiläum: „Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat“ und weiter: „Mit der Anerkennung der sozialen Achtung des Menschen vollzieht die Verfassung die geistige Wende zum Sozialstaat und erteilt damit den Staatsorganen zugleich den Verfassungsauftrag, eine unverkümmerte freie Existenz der Menschen in den konkreten ökonomischen und sozialen Situationen zu pflegen und zu fördern.

Atheistenverband fordert Änderung der Feiertagsgesetze

Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

„Aufgabe der Feiertagsgesetze ist es, Menschen einen Freiraum von alltäglichen Bindungen und Verpflichtungen verschaffen. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, den Bürgern vorzuschreiben, auf welche Weise sie einen Feiertag zu begehen oder nicht zu begehen haben“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Jede/r hat das Recht, einen Feiertag in einer für angemessenen erachteten Weise zu begehen, solange kein anderer in seiner Feiertagsruhe gestört wird. Daran gemessen geht der Schutz der 'stillen Feiertage', wie er in vielen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt ist, entschieden zu weit. Insbesondere das Verbot des Tanzens in Clubs ist unhaltbar, ebenso wie das Verbot, bestimmte Filme zu zeigen.“

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