GerDiA nimmt an Deutschen Antidiskriminierungstagen teil

Aktualisierte Homepage des Projekts wieder online

Vor sieben Jahren wurde die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), die von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) unterstützt wird, initiert. Die Kampagne wird nun als dauerhaftes Projekt weitergeführt und geht mit einem neuen und aktualisierten Webauftritt an den Start.

Konfessionslose wollen bekenntnisfreie Schulen

Pressemitteilung vom 27.11.2019

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. „In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot.“

Atheistenverband: „Ein Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts“

Pressemitteilung vom 07.08.2019

Als Erfolg bewertet der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) den Vergleich zwischen der Agaplesion, Frankfurter Diakoniekliniken gGmbH und einem konfessionslosen Arzt. Dieser erhält 5000 Euro Entschädigung, da seine Bewerbung auf eine Stelle als Arzt aufgrund seiner Konfessionslosigkeit abgelehnt worden war. „Der IBKA sieht darin ein Schuldeingeständnis und einen Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Der „Gotteslästerungsparagraph“ 166

Was ist der § 166?

Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was ist das Problem?

Menschen verdienen Schutz vor Beleidigung, nicht Doktrinen, Ideologien oder Religionen.

Der § 166 wird mit der Begründung verteidigt, religiöse Gefühle dürften nicht beleidigt werden. Dabei wird verkannt, dass der Paragraph nicht religiöse Gefühle schützen soll, sondern die öffentliche Ordnung.

MIZ 1/19: Internationale Solidarität für säkulare Blogger

Um die Situation säkularer Blogger in Bangladesch geht es im aktuellen Heft der MIZ. Deren Lebensumstände haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, seit die islamische Rechte regelrecht Jagd auf sie macht. Arnab Goswami, der selbst fliehen musste und heute in Deutschland lebt, beschreibt wie die Regierung in Bangladesch den Forderungen islamistischer Führer immer weiter entgegenkommt, während sie freidenkerische Bangla-Blogger nicht vor gewalttätigen Übergriffen schützt. Eines der Opfer war der Verleger Shahjahan Bacchu, der letztes Jahr auf offener Straße erschossen wurde. Seine Tochter Durba Zahan, die als Bloggerin ebenfalls Drohungen erhielt und Asyl in Deutschland suchte, hat einen sehr persönlich gehaltenen Text beigesteuert.

Weitere Beiträge drehen sich um die Frage, ob das Regime in Syrien als ein säkulares angesehen werden kann; um die Probleme geflüchteter Frauen, ihre Rechte durchzusetzen; um Konkordate, die Buskampagne, den § 219a oder die Diffamierung von Religionskritik als Rassismus.

Tätigkeitsbericht 2018

Der IBKA ist Mitglied im Koordinationsrat säkularer Organisationen (KORSO), im hpd e.V., und in der Atheist Alliance International (AAI). Er gibt die Vierteljahreszeitschrift MIZ heraus und veröffentlicht einen Mitgliederrundbrief, von dem 2018 zwei Ausgaben erschienen.

Deutsche Bahn untersagt Werbung für säkulare Buskampagne

Die Deutsche Bahn hat Großplakate zur Bewerbung der Anfang Mai startenden „Säkularen Buskampagne“ in den Berliner Bahnhöfen untersagt. Begründung: „fehlende Neutralität“. Diese Einschätzung ist zwar richtig – betrifft aber nicht die Plakatserie, die explizit für die Neutralität des Staates wirbt, sondern die Deutsche Bahn AG, die parteiisch an der Seite der Kirchen steht.

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