Aktuelle Praxis ist, dass die Finanzämter im Auftrag der Kirchen deren Mitgliedsbeiträge als Kirchensteuern einziehen. Dazu muss jeder Bürger auf seiner Steuererklärung angeben, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört, die befugt ist, Steuern zu erheben.
Pressemitteilung vom 12. Februar 2021
(Berlin) Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.
Vor 150 Jahren begann der sogenannte Kulturkampf. MIZ 4/20 wirft im Schwerpunkt einen Blick auf diese historische Auseinandersetzung zwischen Katholizismus und preußisch-deutschem Staat. Dabei geht es sowohl um die Einordnung der Ereignisse in die Geschichte von Emanzipation und Repression als auch um eine grundlegende Reflexion kultureller Kämpfe.
Pressemitteilung vom 4. Februar 2021
(Oberursel) Das Ende der Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).
"Wie der Europäische Gerichtshof jüngst festgestellt hat, verstößt das ausnahmlose Verbot des betäubungslosen Schlachtens nicht gegen die Religionsfreiheit", erklärt René Hartmann, 1. Vorsitzender des IBKA in Oberursel. "Nach dem Urteil des Gerichtshofs bedeutet eine Pflicht zur Betäubung kein Verbot rituellen Schlachtens und verstößt daher nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung."
Pressemitteilung vom 08.10.2020
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
In der Corona-Pandemie sah sich die Welt nicht nur mit allerlei irrationalen Erklärungsmustern konfrontiert, gerade streng Religiöse verhielten sich oft so, als seien sie freigestellt von den für alle geltenden Regeln. Grund genug für die MIZ-Redaktion, sich im Schwerpunkt von Heft 2/20 dem Virus und dem Drumherum zu widmen.
Der IBKA ist Mitglied im Koordinationsrat säkularer Organisationen (KORSO), im hpd e.V., und in der Atheist Alliance International (AAI). Er gibt die Vierteljahreszeitschrift MIZ heraus und veröffentlicht einen Mitgliederrundbrief, von dem 2019 zwei Ausgaben erschienen. Er berät beim Austritt aus der Kirche sowie beim Thema Religion und Schule.
Der IBKA betrachtet kritisch die gesellschaftliche Rolle von Kirchen und religiösen Vereinigungen. In Bremen fand eine Veranstaltungsreihe zu Verbindungen von Evangelikalen und rechten Kreisen / AfD statt.
Ein Schwerpunkt der Aktivitäten des IBKA ist der Einsatz die weltanschauliche Neutralität des Staates und die konsequente Trennung von Staat und Religion.
Die aktuelle MIZ wirft einige Schlaglichter aus säkularer Perspektive auf den Bereich Kulturpolitik. Im Schwerpunkt geht es um Kunstfreiheit und den Kampf um kulturelle Hegemonie.
Am 13. März 2020 haben FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt.
Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Bewegung in diese Angelegenheit kommt. Die Ablösung der Staatsleistungen ist lange überfällig. Zu kritisieren sind die hohen Ablösezahlungen, die der Entwurf vorsieht. Der IBKA ist der Auffassung, dass die Staatsleistungen ersatzlos abgeschafft werden müssen.
Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen hat den Gesetzentwurf kritisch gewürdigt.