Religionsunterricht am Berufskolleg in NRW
Erschwernisse bei der Abmeldung von einem freiwilligen Fach
Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es im der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.
Die meisten Beratungen waren und sind notwendig in der Primarstufe (Grundschule) sowie der Sekundarstufe I (bis incl. Klasse 10).