Bundesverfassungsgericht: Kindergärtnerinnen dürfen islamisches Kopftuch tragen

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2016/17

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Kindergärtnerin stattgegeben. Dieser war das Tragen des Kopftuchs von der Stadt als Trägerin des Kindergartens untersagt worden.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Verbot, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darstelle.

Das Gericht hatte dem IBKA Gelegenheit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern. In seiner Stellungnahme hatte der IBKA das Verbot des Kopftuchs im Interesse der weltanschaulichen Neutralität als zulässig beurteilt, solange dies durch eine Regelung erfolgt, die keine Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt.

Neufassung der hessischen Verfassung

IBKA-Landesvorsitzender macht Vorschläge zur Neufassung der Hessischen Verfassung in der Enquetekommission des Hessischen Landtages

Die Hessische Verfassung feiert in diesen Tagen ihr 70jähriges Bestehen. Sie ist am 1. Dezember 1946 durch eine Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 78 % in Kraft getreten und ist die älteste noch gültige Verfassung in Deutschland.

Die Hessische Verfassung – eine gute Verfassung

In der Öffentlichkeit bekannt ist von ihr ist in erster Linie, dass sie in Artikel Art. 21 noch die Todesstrafe vorsieht, was aber durch Artikel 102 des Grundgesetzes schon 1949 aufgehoben wurde.

Weniger bekannt sind die ausdrückliche Ächtung des Krieges in Artikel 69 und die vorbildlichen sozialen Grundrechte.

Herman Stein (CDU), Hessischer Justizminister in den 50er Jahren und früherer Verfassungsrichter schrieb zum 30. Jubiläum: „Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat“ und weiter: „Mit der Anerkennung der sozialen Achtung des Menschen vollzieht die Verfassung die geistige Wende zum Sozialstaat und erteilt damit den Staatsorganen zugleich den Verfassungsauftrag, eine unverkümmerte freie Existenz der Menschen in den konkreten ökonomischen und sozialen Situationen zu pflegen und zu fördern.

Atheistenverband fordert Änderung der Feiertagsgesetze

Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

„Aufgabe der Feiertagsgesetze ist es, Menschen einen Freiraum von alltäglichen Bindungen und Verpflichtungen verschaffen. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, den Bürgern vorzuschreiben, auf welche Weise sie einen Feiertag zu begehen oder nicht zu begehen haben“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Jede/r hat das Recht, einen Feiertag in einer für angemessenen erachteten Weise zu begehen, solange kein anderer in seiner Feiertagsruhe gestört wird. Daran gemessen geht der Schutz der 'stillen Feiertage', wie er in vielen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt ist, entschieden zu weit. Insbesondere das Verbot des Tanzens in Clubs ist unhaltbar, ebenso wie das Verbot, bestimmte Filme zu zeigen.“

Soziale Grundrechte statt Almosensysteme

Werner Hager

Wessen Aufgabe ist es, Sozialsysteme zu betreiben? Dass Sozialsysteme unter den Bedingungen des industriellen Kapitalismus notwendig sind, darüber herrscht seit mehreren Jahrhunderten weitgehender Konsens. Ob diese jedoch ein Anspruch des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft sind oder ob dieser vom Gutwillen von Spenderinnen oder Spendern oder einem ausgebauten Stiftungswesen abhängt, ist damit noch nicht geklärt. In Deutschland ist ein Großteil des Sozialsystems den Kirchen übertragen, obwohl der Betrieb selbst wiederum staatlich finanziert wird.

Zwei Systeme stehen sich hier gegenüber: Das Charitysystem – zu dem Caritas und Diakonie historisch gehören – in dem Menschen altruistisch entweder Geld oder Zeit freiwillig zur Verfügung stellen und ein sozialstaatliches System, welches steuerfinanziert Leistungen anbietet, auf die der Einzelne einen Anspruch hat.

NRW-Atheisten: Sozialstaat statt Charity

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2016

(Overath) Der Landesvorstand NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) sprach sich auf seiner konstituierenden Sitzung für eine Stärkung des Sozialstaates und gegen den Trend zu Charity- Systemen aus.

"Es ist eine originäre Aufgabe des Staates die sozialen Grundrechte seiner Bürger zu sichern und die entsprechende Infrastruktur in Eigenregie bereitzustellen. Künftig müssen Bildung, Mobilität und Kommunikation zusätzlich zu Lebensunterhalt und Gesundheitsfürsorge für alle Bürger gewährleistet sein", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

Es sei gerade zum Ende eines jeden Jahres zu beobachten, wie caritative Organisationen und andere private Hilfsprojekte ihre Spendenaufrufe zum Sichern der sozialen Infrastruktur verdoppeln um schliesslich sich selbst als edel, hilfreich und gut darzustellen.

Arzu Toker las aus "Kein Schritt zurück"

Werner Hager

Die Autorin, Journalistin und Übersetzerin Arzu Toker las am Donnerstag, dem 3. November im Rathaus der Stadt Bergisch Gladbach auf Einladung dreier säkularer Arbeitskreise aus SPD, Grünen und Linkspartei sowie dem IBKA aus ihrem Buch „Kein Schritt zurück“.

Arzu Toker

Der Abend drehte sich um die Rolle der Frau im Islam, Emanzipation und Integration. Schonungslos berichtete sie über Ehre, Morde und die Rückkehr partriarchialer Herrschaftsmechanismen.

Tokers Kritik richtete sich insbesondere gegen Wolfgang Schäubles Islamkonferenz und eine Integrationspolitik, die den gerade von Saudi-Arabien bestimmten Islamismus hoffähig gemacht habe.

In der an die Lesung anschließenden munteren Diskussion forderte sie Migrantinnen und Migranten auf, den Vorrang des weltlichen Rechtes (wie bspw. des Grundgesetzes) vor einem religiösem „Recht“ unbedingt anzuerkennen. Eine angebliche Integration über Moscheegemeinden stünde dem diametral entgegen.

Arzu Toker ist Mitglied des Beirates des IBKA.

Ein Video-Mitschnitt der Lesung findet sich auf dem IBKA-YouTube-Channel.

Atheisten-Verband fordert Umbenennung der Luther-Straßen

Pressemitteilung vom 27.10.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert anlässlich des Reformationstages die Umbenennung der nach Martin Luther benannten Straßen und Plätze.

„Wenn heute an Martin Luther erinnert werden soll, darf dies nicht kritiklos geschehen“, sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. „Angesichts seiner Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, seiner Geringschätzung der Frau und vor allem seines extremen Antijudaismus ist Luther als Namensgeber für Straßen und Plätze absolut ungeeignet.“ Denn ein Straßenschild verschweige zwangsläufig die dunklen Seiten des Reformators und trage somit zu einem falschen Geschichtsverständnis bei.

Verhandlungen mit Ditib zum Islamunterricht beenden

Pressemitteilung vom 09.08.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Beendigung jeglicher staatlicher Zusammenarbeit und weiterer Verhandlungen mit dem Verein Ditib (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) zum Islamunterricht.

"Die Bundesländer haben beträchtliche Anstrengungen zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts unternommen. Über die Ditib erhält der türkische Ministerpräsident – der Menschenrechte und Pressefreiheit mit Füßen tritt – ein Mitbestimmungsrecht über die Unterrichtsinhalte in deutschen Klassenzimmern. Dies steht exemplarisch für eine grundsätzlich verfehlte Bildungspolitik zu Religions- und Weltanschauungsfragen" sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.

Subscribe to