Niedersachsen wählt neuen Landesvorstand

Rainer Ponitka
(IBKA/Hannover) Im gut besuchten Café Konrad in der Hannoveraner Altstadt – wo schon 2010 der Landesverband gegründet wurde – fand Anfang April die diesjährige Landesversammlung Niedersachsen/Bremen des IBKA statt. Der scheidende Landessprecher Hans-Jürgen Rosin begrüßte die anwesenden Mitglieder und berichtete von den politischen Aktivitäten des vergangenen Jahres, unter anderem von der erfolgreichen Demonstration gegen „60 Jahre Loccumer Vertrag“, eine gemeinsame Aktion mit der Humanistischen Union, der Regionalgruppe der Giordano Bruno Stiftung, den Piraten und der Grünen Jugend in Niedersachsen. Die Versammlung würdigte Rosins Arbeit in den sechs Jahren als Landessprecher ausdrücklich; insbesondere ist ihm die Einladung des IBKA ins Bundespräsidialamt im Jahr 2011 zu verdanken.

IBKA-Landesvorstand NDS-HB 2016v.L.n.R.: Ulla Rissmann-Telle, Petra Bruns, Christian Szymanek, Dieter Scribelka © Hans-Jürgen Rosin

Herzrasen kann man nicht mähen

Neu auf dem IBKA-YouTube-Channel

HerzrasenIm Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung veranstaltete der IBKA im Oktober 2015 seinen ersten Science-Slam in Frankfurt am Main. Eingeladene Slammer waren unter anderem Dr. Kai Kühne zum Thema "Politische Arbeitsrechtsprechung", Johannes von Borstel steuerte einen Beitrag mit dem Titel "Herzrasen kann man nicht mähen" bei, und Claudia Courts fragte "Schwanger werden mit Fledermauskot?"

Der Video-Mitschnitt von Evelin Frerk steht nun für Interessierte auf dem IBKA-YouTube-Channel bereit.

NRW-Atheisten: Verurteilung wegen Gotteslästerung ist Zensur

Pressemitteilung vom 25.02.2016

(Overath) Der pensionierte Lehrer Albert Voß wurde heute von Richterin Ira Schwefer am Lüdinghauser Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen wegen Gotteslästerung verurteilt.
„Religion muss es ertragen, wenn sich über sie lustig gemacht wird, alles andere ist Zensur! Ich habe den höchsten Respekt vor Albert Voß und seiner Aktion,“ sagt Rainer Ponitka, NRW Sprecher des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten). „Eine sogenannte „Gotteslästerung“ unter Strafe zu stellen, ist ein Anachronismus. Das passt sicherlich in die Feudalzeit, in der durch Gottes Gnade eingesetzte Herrscher unhinterfragt das Schicksal aller bestimmten. Eine Verurteilung wegen angeblicher „Gotteslästerung“ passt aber bestimmt nicht in einen modernen und säkularen Rechtstaat, in dem die gegen die Religionen erstrittene Meinungs- und Religionsfreiheit höchste Rechtsgüter darstellen.“

Gegen mehr Religion in der Entwicklungspolitik

Pressemitteilung vom 23.02.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich mit Nachdruck gegen die Ankündigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die Zusammenarbeit mit Religionen zu intensivieren.

„Eine Stärkung der Rolle von Religionen in der Entwicklungszusammenarbeit ist ein falsches Signal“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Zwar ist es richtig, dass Religionen global gesehen eine bedeutende gesellschaftliche Rolle spielen. Dabei sind Religionen dort am stärksten, wo die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse am schlechtesten sind. Dort aber, wo sich die Lebensbedingungen verbessern, büßen religiöse Überzeugungen und Institutionen regelmäßig an Bedeutung ein. Daher kann mehr Religion nicht die Antwort auf Entwicklungsprobleme sein.

Es ist auch nicht so, dass Religionsgemeinschaften bisher bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit keine Rolle gespielt hätten. Im Gegenteil existiert seit langem eine kirchliche Entwicklungshilfe, die überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird. Es geht also bei der Ankündigung des BMZ um eine noch weitergehende Konfessionalisierung der Entwicklungspolitik.

Selbst wenn radikale und fundamentalistische Religionsmeinschaften außen vor bleiben, besteht doch die Gefahr, dass tendenziell konservativ ausgerichtete Gemeinschaften von staatlicher Förderung profitieren. Dabei gibt es auch in traditionell religiös geprägten Ländern zunehmend Menschen, die sich säkularen Auffassungen zuwenden. Auch wenn diese meist eine Minderheit darstellen, ist vor diesem Hintergrund eine Stärkung der überkommenen Religion ein strategisch völlig verfehlter Ansatz und verstößt gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität.“

Der IBKA fordert, religiös gebundene Organisationen nicht anders als andere Organisationen zu behandeln und jede als „Partnerschaft“ kaschierte staatliche Förderung von Religion zu unterlassen.

Hintergrund:

Abschied von Christian Brücker

Ein Nachruf von Gunnar Schedel

Christian Brücker Am 13. Februar 2016 ist das langjährige IBKA-Vorstandsmitglied Dr. Christian Brücker im Alter von nur 53 Jahren verstorben. Er brach unmittelbar vor Beginn der Ratsversammlung des Koordinierungsrates Säkularer Organisationen (KORSO) in Berlin zusammen. Die sofort eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos.

Mit Christian Brücker verliert der IBKA ein Mitglied, das den Verein zwei Jahrzehnte lang aktiv mitgestaltet hat. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass es den IBKA ohne Christians Engagement heute möglicherweise gar nicht mehr gäbe.

© Evelin Frerk

Das IBKA-Jahr 2015 des Landesverbandes Niedersachsen-Bremen

Das fast abgelaufene Jahr 2015 war für uns ein besonders ereignisreiches Jahr. Zunächst konnten wir im Mai das 5-jährige Bestehen unseres Landesverbandes begehen. Dazu haben wir die diesjährige Mitgliederversammlung nach Lehrte verlegt. Besonders gefreut haben wir uns über zweierlei: Der stellvertretende Bürgermeister der Stadt, Herr Dündar Kelloglu ist freundlicherweise unserer Einladung gefolgt und hat in seinem Grußwort die Arbeit des IBKA als gesellschaftlich wichtige gewürdigt.

Des Weiteren konnten wir Professor em. Dr.-Ing. Uwe Lehnert/Berlin für den Festvortrag mit dem Titel „Warum ich kein Christ sein will – mein Weg vom christlichen Glauben zu einer naturalistisch-humanistischen Weltanschauung“ gewinnen. Dieser Vortrag und eine Dokumentation der Veranstaltung findet sich auf dem IBKA-Youtube-Channel sowie auf der IBKA-Homepage ein Bericht mit dem Titel „Ein kleines Jubiläum im Jahr 2015“, der auch beim hpd erschienen ist.

Demo in Hannover

Ein weiteres besonderes Ereignis war im Juni die Demonstration gegen „60 Jahre Loccumer Vertrag“, eine gemeinsame Aktion mit der Humanistischen Union, der Regionalgruppe der Giordano Bruno Stiftung, der Piraten und der Grüne Jugend Niedersachsen. Den TeilnehmerInnen des Festaktes im Gästehaus der niedersächsisch-en Landesregierung wurde eine Liste mit „7 Forderungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften“ übergeben. Von der Demonstration wurde in etlichen niedersächsischen Tageszeitungen berichtet. Ein Bericht dazu ist im hpd mit dem Titel „Demonstration gegen ‚60 Jahre Loccumer Vertrag‘ in Hannover“ erschienen.

Mediale Präsenz

Stellungnahme zu den Anschlägen in Paris

14.11.2015

Wir vom Vorstand des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sind schockiert über die Anschlagsserie am gestrigen Abend in Paris.

Wir sind entsetzt über das von mutmaßlich religiös motivierten Attentätern verübte Massaker. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Opfern dieser Gräueltaten.

Religiöser Fanatismus hat im Herzen Europas seine hässlichste Fratze gezeigt.

Dem gegenüber fühlen sich viele hilflos und machtlos.

Dies war ein Angriff auf unsere weitestgehend säkulare Lebensweise, erneut im laizistischen Frankreich. Diese Anschläge richten sich auch gegen unsere freiheitlichen und an individueller Selbstbestimmung orientierten Überzeugungen.

Auch wenn in den nächsten Tagen Trauergottesdienste folgen werden, haben diese Anschläge mal wieder deutlich gemacht: Die Welt braucht keine Rückbesinnung auf antike Religionen, sondern die Ideale der Aufklärung und des Säkularismus.

Wir hoffen, dass die nun folgenden politischen Reaktionen unserer französischen Freunde diese Ideale hochhalten und wir uns von diesen Gotteskriegern nicht dazu hinreißen lassen, diese Grundsätze auch nur ein Stück weit aufzugeben.

Der Vorstand des IBKA

Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom 10. November 2015

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen. "Mit der Entscheidung, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, hat der Bundestag gegen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende votiert", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Der IBKA ist der Auffassung, dass jemand, der aus freier und wohlüberlegter Entscheidung sein Leben beenden möchte, die Möglichkeit haben sollte, sich fachkundiger Hilfe zu bedienen. Dieser Weg werde den Menschen versperrt, wenn ein Sterbehelfer schon bei einmaliger Wiederholung den Vorwurf der Geschäftsmäßikeit und damit den Staatsanwalt fürchten muss. Befürchtungen wie die, Menschen könnten durch professionelle Sterbehelfer zum Suizid gedrängt werden, würden durch die Erfahrungen aus anderen Ländern nicht belegt.

Atheistenverband: Kein Gottesbezug in Landesverfassung

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2015

(Kiel)„Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar.“ sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). „Die Werte unseres modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit fußen auf von Menschen geschlossenen Übereinkünften und sind gegen die Religionen erkämpft worden. Diese Errungenschaften nun einem außerweltlichen Wesen widmen zu wollen, ist nicht nur unredlich, sondern entmündigt die schleswig-holsteinischen Bürger in ihrer Verantwortung zum Erhalt eines föderalen Gemeinwesens, in dem Religion und Staat klar voneinander getrennt sein sollten.“

Auch die nun diskutierte Kompromissformel, in welcher nicht-religiöse Menschen berücksichtigt werden sollen, sei nicht hinnehmbar: „Die persönliche Angehörigkeit zu einem Glauben oder einer Weltanschauung ist eine reine Privatsache – egal ob es sich um Abgeordnete oder Wähler handelt. Der Staat, seine Verfassung und seine Organe haben sich in weltanschaulich/religiösen Fragen neutral zu verhalten.“

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