Wir sind kein Vieh!

Anlässlich der aktuellen Ereignisse in der Türkei führte IBKA-Beirätin Arzu Toker ein Interview mit Zehra Pala, der Vorsitzenden des in der Türkei ansässigen Vereines Ateizm Derneği, der dem IBKA korporativ angeschlossen ist.

Toker: Können Sie für die Leser, die den Verein nicht kennen, die Gründung Ihres atheistischen Vereins zusammenfassen?

Zehra Pala: „Ateizm Derneği“ ist der erste und einzige atheistische Verein in der Türkei und überhaupt im Nahen Osten. Im April 2014 ging unsere Einladung an die Öffentlichkeit:
„Atheistischer Verein wurde gegründet. Kein Atheist wird jemals wieder vor Gericht oder auf den Straßen allein sein. Besucht uns in unseren Vereinsräumen. Wir erwarten euch auf ein Glas Tee, oder esst einfach Schnecken mit uns!“

Kundgebung von Ateizm DernegiKundgebung zum einjährigen Bestehen von „Ateizm Derneği“ © Privat

NRW-Landtag genehmigt atheistisch-humanistischen Organisationen einen Sitz im WDR-Rundfunkrat

Logos HVD-IBKA-gbs

Pressemitteilung vom 28. Juli 2016

(Overath) Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Dem hat der Landtag am 7. Juli in einem Auswahlverfahren stattgegeben.

Schleswig-Holstein weiterhin ohne Gottesbezug

Einen Gottesbezug wird es in der Verfassung Schleswig-Holsteins weiterhin nicht geben. Zwei entsprechende Anträge verfehlten im Landtag die erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Spiegel Online)

Im Oktober 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag zahlreiche Änderungen der Verfassung beschlossen. Die Einfügung eines Gottesbezugs in die Präambel erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin wurde mit Unterstützung der Kirchen, aber auch von Juden und Muslimen eine Volksinitiative gestartet, um den Gottesbezug doch noch in die Verfassung zu bekommen.

Ein von Abgeordneten aus CDU und SPD unterstützter Antrag, für den sich besonders SPD-Fraktionschef Ralf Stegner stark gemacht hatte, verfehlte die Zweidrittelmehrheit um nur eine Stimme. FPD-Fraktionschef Kubicki hatte sich kritisch zu einem Gottesbezug geäußert. Eindeutig abgelehnt wurde der Gottesbezug von der Piratenfraktion und deren Sprecher Patrick Breyer.

Siehe auch:

(23.07.2016)

Mit Brian gegen das Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ (RiR) – der auch etliche IBKA-Mitglieder angehören – hat am 30 Juni des Jahres Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen erhoben. Seit dem Jahr 2013 führt sie regelmäßig den Film „Das Leben des Brian“ außerhalb der eigenen Wohnung vor – obwohl dieses am Karfreitag untersagt ist.

IBKA-Infostand 18. Juni 2016 in Hildesheim

An unserem Infostand am 18.06.2016 fanden sich etliche Hildesheimer ein, die sich über die Aktivitäten des IBKA informieren wollten. Zeitweilig von zwei Seiten eingerahmt von eifrigen christlichen Missionierern, die teils laut schreiend die Bibel rezitierten, versuchten wir, dem etwas entgegen zu setzen, was in einigen guten Gesprächen auch gelang. Unser Anliegen, die Trennung von Staat und Kirchen, stieß auf viel Zustimmung. Aber auch andere Themen wie Kirchenfinanzierungen und kirchliches Arbeitsrecht wurden angesprochen. Eine Kirchenmitarbeiterin sah ihre von Kündigung bedrohte Situation ganz nüchtern: "Wenn ich nicht mehr für die Kirche arbeite, kann ich endlich austreten" - und nahm einige unserer Kirchenaustritts-Flyern für Kollegen mit.

Tätigkeitsbericht des IBKA 2015

Internationale Konferenz

Das wichtigste Ereignis im Berichtszeitraum war die internationale atheistische Konferenz in Köln unter dem Motto „Give peace a chance“ mit Referenten aus Deutschland, den USA, Nigeria, der Schweiz, Irland, Frankreich, der Türkei, Großbritannien und Kroatien. Im Rahmen der Konferenz erfolgte die Verleihung des IBKA-Preises 'Sapio' an den Sänger und Evolutionsbiologen Greg Graffin.

Kirchenfinanzierung/Kirchensteuer

Anlässlich des Falles des Franzosen Thomas Bores, der in Deutschland wegen seiner katholischen Taufe als Kind Kirchensteuer zahlen musste, obwohl bei seiner Einreise keine Konfession angegeben hatte, fand eine gemeinsame Pressekonferenz von IBKA und Fédération Nationale de la Libre Pensée (FNLP) in Berlin statt mit Thomas Bores, Carsten Frerk, Claude Singer und Heinke Först auf dem Podium. In einer Pressemitteilung vom 06.03.2015 berichtete der IBKA über die Pressekonferenz.

Für das Magazin Idée Libre der FNLP verfasste der Erste Vorsitzende René Hartmann einen Artikel über die Kirchenfinanzen in Deutschland.

Selbstbestimmung

Der IBKA tritt ein für individuelle Selbstbestimmung, was die Selbstbestimmung über den eigenen Tod einschließt. Gemeinsam mit der Giordano-Bruno-Stiftung, der DGHS und weiteren Organisationen beteiligt sich der IBKA an dem Bündnis für ein selbstbestimmtes Lebensende sowie an der Kampagne „Letzte Hilfe“.

In einer Pressemitteilung vom 10.11.2015 „Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung“ kritisierte er die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen.

Kirchlicher Lobbyismus

IBKA-Infostand 1. Maifest 2016 in Hannover

Wie in den letzten Jahren war der IBKA wieder mit einem Stand neben dem Rathaus auf der DGB-Kundgebung in Hannover vertreten.

Das von uns aufgegriffene Thema des Kirchenarbeitsrechts schien kein Problem für die Veranstaltungsbesucher zu sein. Stattdessen waren Themen wie Kirchenaustritt und die Ziele des IBKA Anlass für zahlreiche Gespräche. Eine beliebte Aussage war: "Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Damit habe ich nichts mehr zu tun". Wenn diese Leute dann hörten, welchen Einfluss die Kirchen weiterhin auf ihr Leben haben und welche beträchtlichen Summen die Kirchen aus dem Staatshaushalt erhalten, war das Erstaunen groß.

Interessant war die Beobachtung, dass einige Standbesucher das Gespräch mit uns mit den Worten "Ich bin erst am Stand vorbei gegangen, habe darüber nachgedacht und musste zurückkommen, um nachzufragen" begannen. Im Vergleich zu bisherigen Infoveranstaltungen ist das grundsätzliche Interesse am IBKA aufgefallen. Unser Hinweis auf unseren regelmäßigen Stammtisch im Café Konrad wurde gern aufgegriffen. Wir sind gespannt, ob wir am nächsten Freitag zahlreiche neue Gesichter sehen werden.

Über den Tag verteilt waren sechs Aktive am Stand präsent. Besonders gefreut hat uns, dass IBKA-Mitglied Dragan Pavlovic aus Hessen seine Reise unterbrach, um am Stand mitzuhelfen.

Foto vom Stand

Grünen-Papier zu Weltanschauungen, Religionen und Staat

Im Dezember 2013 beschloss der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung einer Kommission, die das Verhältnis von Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften unter die Lupe nehmen und Antworten auf die Frage finden sollte, inwieweit die geltenden Regelungen noch zeitgemäß sind.

Der Abschlussbericht der Kommission liegt nun vor. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften seit den 50er Jahren praktisch unverändert ist, während der Anteil der Menschen, die Mitglied einer Kirche sind, beträchtlich zurückgegangen ist und weiter zurückgeht.

Der Bericht betrachtet zahlreiche Themenfelder, auf denen Reformbedarf gesehen wird und benennt die Probleme recht deutlich. Nicht ganz so konsequent ist er freilich, wo es um die Konsequenzen geht.

Dass Religions- und Weltanschauungsgmeinschaften über den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts privilegiert sind bzw. Privilegien erlangen können, wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Aber dass dies immerhin problematisiert und die Privilegierung nicht einfach als selbstverständlich und für alle Zeiten festgeschrieben hingenommen wird, ist schon beachtenswert in einer politischen Landschaft, in der die kirchlichen Privilegien kaum jemals thematisiert werden. Zur Frage des Islam hält der Bericht fest, dass die vier großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllen.

Beim Thema Schule und Hochschule begnügt sich der Bericht weitgehend mit einer Forderung nach größerer Pluralität. Nichtchristliche Religionen und Weltanschauungen sollen stärker als bisher zum Zuge kommen. Dies ist angesichts der wachsenden religiös-weltanschaulichen Vielfalt sicher gerechtfertigt, doch könnte man sich hier ein stärkeres Bekenntnis zu einer weltanschaulich neutralen Schule wünschen.

Weltanschauungsfreiheit in Flüchtlingsunterkünften sichern

Pressemitteilung vom 19.04.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert, die Weltanschauungsfreiheit für die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen.

"Es liegen Berichte vor, wonach sich nichtmuslimische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Schikanen muslimischer Mitbewohner konfrontiert sahen. Hiervon sind auch nichtreligiöse Asylbewerber betroffen, denn auch solche gibt es unter den Flüchtlingen", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Martin Wagner, Landessprecher Hessen des IBKA, sagte: "Bisweilen sehen sich nichtreligiöse Asylbewerber gezwungen, zum Schein muslimische Gebete zu praktizieren oder sogar die Rolle des Vorbeters zu übernehmen."

Der neue § 217: Unverhältnismäßig – Schlecht begründet – Unnötig!

Erklärung des Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Die acht im „Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ vertretenen humanistischen Organisationen Deutschlands sind besorgt über die Folgen des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Strafgesetzes zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Sie lehnen dieses Gesetz(1) nach wie vor als schlecht begründet und unverhältnismäßig strikt ab.

Suizidbeihilfe nur noch in Einzelfällen erlaubt

Auch mit dem neuen Paragraphen 217 StGB bleibt die Selbsttötung an sich straffrei. Bislang galt im deutschen Recht der Grundsatz, wonach die Beihilfe zu einer straffreien Tat ebenfalls straffrei ist. Diesen sinnvollen Grundsatz hat der Gesetzgeber in rechtswidriger Weise missachtet: Die Straffreiheit der Beihilfe zum Freitod gilt nur noch für Einzelfälle. So darf nun bei einem selbstbestimmten Freitod nur noch straffrei helfen, wer mit dem Sterbewilligen verwandt oder eng befreundet ist, unabhängig von seinen Qualifikationen und Gründen für eine derartige Hilfe.

Angehörige und Freunde sind auch von Strafe ausgenommen, wenn sie den Schwerstkranken zum Freitod in die Schweiz begleiten. Der teure Weg in die Schweiz, der zudem beizeiten – „vor der Zeit“ – anzutreten ist, steht jedoch nur Wenigen offen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Straffreiheit nicht gilt für Gesprächsangebote durch Organisationen oder Ärzte zu Suizidgedanken oder -vorhaben, wenn diese bestärkt bzw. der Wunsch nach Hilfe zur Selbsttötung dabei gefördert wird.

Erhebliche Verunsicherung durch das neue Gesetz

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