Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht

Pressemitteilung vom 12.07.2017

(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.

„Die Entscheidung gegen das Kopftuch auf der Richterbank stärkt die weltanschauliche Neutralität der Justiz“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Folgerichtig erneuern wir unsere Forderung, Gerichtssäle weltanschaulich neutral zu gestalten und noch vorhandene Kreuze oder Kruzifixe zu entfernen.“

Ein Bürger, der mit der Justiz in Berührung komme, müsse darauf vertrauen können, dass diese sich jeglicher religiös-weltanschaulicher Beeinflussung enthalte.

Tätigkeitsbericht des IBKA 2016

Für den IBKA war im Berichtszeitraum wie schon zuvor die wichtigste Aufgabe, die Themen des IBKA in die Öffentlichkeit zu bringen. Dazu dienen neben WWW und Pressemitteilung auch die sog. sozialen Medien (Facebook, Twitter, Google+, YouTube). Daneben spielt auch die vom IBKA herausgegebene Vierteljahreszeitschrift MIZ eine wichtige Rolle.

Die Regionalverbände und korporativen Mitglieder des IBKA führten eine Reihe von lokalen Aktionen durch, um auf die Anliegen des IBKA aufmerksam zu machen.

In Schleswig-Holstein wandte sich der IBKA gegen den Versuch, einen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen. Hierzu wurden alle Abgeordneten angeschrieben.

NRW-Atheisten: Kinder in den Mittelpunkt der Förderung stellen

Pressemitteilung vom 24. April 2017

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen kritisiert die Beschlüsse der „Alternative für Deutschland“ zur Familienpolitik.

„Die Familienpolitik eines modernen und säkularen Staates muss in erster Linie das Wohl der unter ihrem Schutz lebenden Kinder verwirklichen“, so Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Hierzu gehört die Garantie auf Gesundheitsfürsorge, Bildung und finanzielle Sicherheit – unabhängig davon, ob die unmittelbaren Bezugspersonen homo-, bi-, hetero- oder autosexuell leben wollen.“

Forderungen der AG Flucht und Asyl

Die AG Flucht und Asyl im IBKA sieht sich als Teil der Menschenrechtsbewegung, tritt aber besonders für konfessionslose Menschen ein – sowie für Menschen, deren Eintreten für eine Trennung von Religion und Politik zu einer Verfolgungssituation führt. Die AG skandalisiert die besondere Verfolgung Säkularer aufgrund der Missachtung der negativen Dimension der Religionsfreiheit.

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)

 

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

IBKA-Preis „Sapio“ geht an türkischen atheistischen Verein „Ateizm Dernegi“

Preisverleihung am 3. Juni 2017 in Köln

Pressemitteilung vom 10. Februar 2017

(Overath) Der Preis „Sapio“ des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wird 2017 im Rahmen eines Festaktes zum 40jährigen Bestehen des IBKA erneut an einen internationalen Preisträger verliehen: Vertreter des türkischen Verbands Ateizm Dernegi – korporatives Mitglied im IBKA – nehmen am Samstag, dem 3. Juni den Preis im Kölner Comedia-Theater entgegen.
„Tag für Tag werden in der Türkei Rechte des Einzelnen abgeschafft oder einfach ignoriert. Menschen, die ihre Grundrechte in Anspruch nehmen, werden verklagt, festgenommen und zum Opfer gemacht. Wir leben in diesem Land und wir sind aktiv in diesem Land, in dem nichts sicher ist, in dem wir nicht wissen, was in der nächsten Stunde passieren wird. Wir verteilen im Winter Suppe für Obdachlose, ohne zu wissen, was uns an der nächsten Ecke uns erwartet. Wir sind überhäuft von Klagen gegen unsere Mitglieder“, sagt Zehra Pala, die Vorsitzende des Ateizm Dernegi.

Atheisten für Fall des Friedhofzwangs

IBKA-Sprecherin begrüßt Piraten-Vorstoß im Landtag Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom 25.01.2017
(Kiel) "Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.

Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.

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