Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht

Pressemitteilung vom 12.07.2017

(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.

„Die Entscheidung gegen das Kopftuch auf der Richterbank stärkt die weltanschauliche Neutralität der Justiz“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Folgerichtig erneuern wir unsere Forderung, Gerichtssäle weltanschaulich neutral zu gestalten und noch vorhandene Kreuze oder Kruzifixe zu entfernen.“

Ein Bürger, der mit der Justiz in Berührung komme, müsse darauf vertrauen können, dass diese sich jeglicher religiös-weltanschaulicher Beeinflussung enthalte.

„Ein Kruzifix im Gerichtssaal beeinträchtigt die weltanschauliche Neutralität in noch weniger entschuldbarer Weise, denn anders als beim Kopftuch kann hier nicht mit individueller Glaubensausübung argumentiert werden", ergänzt Hartmann.

Hintergrund:

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen erfolglos

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

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