Bundesverfassungsgericht: Kindergärtnerinnen dürfen islamisches Kopftuch tragen
Aus: IBKA Rundbrief Winter 2016/17
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Kindergärtnerin stattgegeben. Dieser war das Tragen des Kopftuchs von der Stadt als Trägerin des Kindergartens untersagt worden.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Verbot, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darstelle.
Das Gericht hatte dem IBKA Gelegenheit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern. In seiner Stellungnahme hatte der IBKA das Verbot des Kopftuchs im Interesse der weltanschaulichen Neutralität als zulässig beurteilt, solange dies durch eine Regelung erfolgt, die keine Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt.