Sünde, Schuld und Vergebung im Atheismus
IBKA-Regionalsprecherin Daniela Wakonigg kommt im Deutschlandfunk zu Wort: Gewissen statt Gott (20.12.2018)
IBKA-Regionalsprecherin Daniela Wakonigg kommt im Deutschlandfunk zu Wort: Gewissen statt Gott (20.12.2018)
Aus der im Moment wahrlich reichen Auswahl an mea-culpa-Beteuerungen hoher und höchster Geistlichkeit habe ich nicht zufällig eine von Kardinal Woelki ausgewählt. Denn es geht um einen Fall aus seiner Diözese. Näherhin um den Unterschied zwischen Sagen und Tun:
Missbrauch: Kardinal Woelki predigt schweigend vor Bischöfen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.10.2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht mehr pauschal auf der Kirchenzugehörigkeit eines Bewerbers bestehen dürfen.
Die deutsche Rechtsprechung hat den Kirchen diese Form der Diskriminierung bisher erlaubt, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war dies aber unhaltbar geworden. Das Urteil stellt insofern einen Meilenstein dar.
Siehe auch:
Domradio Köln meldet am 26.09.18:
Papst Franziskus hat davor gewarnt, Fehlverhalten früherer Zeit ausschließlich nach heutigen Kriterien zu betrachten. Das gelte auch für den Umgang mit sexuellem Missbrauch…. In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden; ‚auch in Familien, wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder - weil das eine riesengroße Schande war‘, so der Papst. So sei man leider im vergangenen Jahrhundert damit umgegangen.
Pressemitteilung vom 27. September 2018
Pressemitteilung vom 13. September 2018
(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum kirchlichen Arbeitsrecht.
"Die deutsche Politik ist gefordert, das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht den europäischen Vorgaben anzugleichen", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Pressemitteilung vom 6. September 2018
(Overath) Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.
„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“
Am Samstag, dem 1. September 2018 wählte die Landesversammlung NRW des IBKA in Köln einen neuen Landesvorstand. Mit deutlicher Mehrheit wurden Landessprecher Rainer Ponitka (Overath) wie sein Stellvertreter Jörg Schnückel (Kerpen) im Amt bestätigt. Neue Vorstandsmitglieder sind Matthias Berndt (Köln) und Werner Hager (Aachen).
Die hauptsächlichen und landesspezifischen Tätigkeitsfelder sind Beratungen zum Kirchenaustritt und zur Abmeldung vom Religionsunterricht sowie die Feiertagsgesetzgebung. Auf einer konstituierenden Sitzung noch im September wird der Landesvorstand beraten, welche weiteren Themen er in den nächsten zwei Jahren bearbeiten wird.
Pressemitteilung vom 3. September 2018
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