Konfessionslosenverband bedauert Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Pressemitteilung vom 26.04.2013
(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bedauert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Caritas-Mitarbeiters wegen dessen Kirchenaustritts für rechtmäßig erklärt hat.
"Das leider wenig überraschende Urteil bestätigt die herrschende Meinung, die aus dem sogenannten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht ein Recht kircheneigener Betriebe ableitet, die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer einzuschränken", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.