Atheistenverband: Ethikunterricht verhindert Gleichberechtigung
Pressemitteilung vom 17. April 2014
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.04.2014. Das Gericht verneinte eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule. Die Klägerin behauptete, die Nichterteilung des Faches Ethik bedeute eine Benachteiligung der Konfessionslosen.
"Konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden durch die Nichterteilung eines Ethik-Unterrichtes keineswegs benachteiligt. Am freiwilligen Religionsunterricht Teilnehmende erhalten gute Noten für das Nachbeten von Glaubensinhalten. Dieser augenscheinliche Vorteil ist durch einen Ersatzunterricht 'Ethik' nicht auszugleichen, da diesem Fakten – und keine Glaubenssätze – zugrunde liegen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.
"Der Ethikunterricht als Zwangsersatzfach erschwert für Lernende die Entscheidung, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen, oder eben nicht. Ebenfalls wertet er den Religionsunterricht auf, der einzig den Sinn hat, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Die Installation des Ersatzfaches vermittelt den Eindruck, Konfessionslose müssten einen Makel kompensieren."