Atheistenverband: Ethikunterricht verhindert Gleichberechtigung

Pressemitteilung vom 17. April 2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.04.2014. Das Gericht verneinte eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule. Die Klägerin behauptete, die Nichterteilung des Faches Ethik bedeute eine Benachteiligung der Konfessionslosen.

"Konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden durch die Nichterteilung eines Ethik-Unterrichtes keineswegs benachteiligt. Am freiwilligen Religionsunterricht Teilnehmende erhalten gute Noten für das Nachbeten von Glaubensinhalten. Dieser augenscheinliche Vorteil ist durch einen Ersatzunterricht 'Ethik' nicht auszugleichen, da diesem Fakten – und keine Glaubenssätze – zugrunde liegen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.

"Der Ethikunterricht als Zwangsersatzfach erschwert für Lernende die Entscheidung, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen, oder eben nicht. Ebenfalls wertet er den Religionsunterricht auf, der einzig den Sinn hat, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Die Installation des Ersatzfaches vermittelt den Eindruck, Konfessionslose müssten einen Makel kompensieren."

Staatsleistungen an die Kirchen: Bundesregierung verweigert Verfassungsauftrag

Pressemitteilung vom 16.04.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen.

„Das Grundgesetz sieht vor, dass die sog. Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind und dass der Bund die Grundsätze hierfür aufzustellen hat. Mit ihrer Erklärung, hier nichts unternehmen zu wollen, verweigert sich die Bundesregierung diesem Verfassungsauftrag“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Der Hinweis auf eine mögliche einvernehmliche Lösung zwischen den Kirchen und den Bundesländern wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Von einer einvernehmlichen Lösung ist im Verfassungstext nicht die Rede.

Die einzig angemessene Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen ist ihre ersatzlose Einstellung. Der Hinweis auf Entschädigungsansprüche aus den sog. Säkularisationen im Jahr 1803 geht fehl, denn selbst wenn man diese Ansprüche als begründet ansehen wollte, wären sie durch die in diesem langen Zeitraum geleisteten Zahlungen als abgegolten zu betrachten.

Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass auch Konfessionslose die Kirchen durch ihre allgemeinen Steuern mitfinanzieren. Dies ist mit einer Trennung von Staat und Kirche unvereinbar.“

NRW-Atheisten haben am Karfreitag einen Heidenspaß

Pressemitteilung vom 15.04.2014

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltet am Karfreitag im siebten Jahr eine "Religionsfreie Zone" unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual".

"Der Karfreitag ist ein staatlich anerkannter Feiertag und dient laut unserem Grundgesetz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung Aller. Die Feiertagsgesetzgebung versucht die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach seelischer Erhebung gleichzuschalten, indem sie am Karfreitag nichtreligiöse Menschen bevormundet und auch ihnen christliche Besinnlichkeit vorschreibt", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.
"Das Gesetz stellt Unterhaltung unter Strafe – obwohl laut Meinungsumfragen über 50% der Menschen in NRW ein selbstbestimmtes Leben führen, frei von dem Glauben an einen Gott."

Ponitka weiter: "Da die Politik die gesellschaftliche Realität verkennt, hoffen wir auf ein Verbot unserer Veranstaltung. Dann werden wir gegen das Feiertagsgesetz klagen."

Religionsfreie Zone 2014 im Filmhauskino Köln

Kein Tanzverbot an Feiertagen!

Religionsfreie Zone

Am Freitag, 18. April 2014 lud der IBKA NRW im siebten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.

Das Grundgesetz sagt in Artikel 140/ Artikel 139 WRV: "Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe ... gesetzlich geschützt."
Am Karfreitag besonders ist vor allem christliche Besinnlichkeit Pflicht. Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte „stille“ Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Gunnar Schedel findet sich beim Humanistischen Pressedienst.

Kindermissionierung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Silvia Kortmann
Stimmt es, dass Fernsehen bildet? Dies hält der Kinderkanal für unsere Kleinen bereit: Der elfjährige Tahsin in der Türkei freut sich auf‘s Beschnittenwerden, weil er danach ein echter Mann sein soll. Safiya, 13, aus Berlin freut sich darauf, in der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen, weil ihr die Gebote ihres Gottes Allah sehr wichtig sind. Und der mongolische Junge Baljaa, Enkel eines Schamanen, begegnet dem Geist seines Opas und verbrennt sein Lieblingsbuch, um es dem Opa im Jenseits zu schenken.

Staatliche Waldorfschule in Hamburg

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2013/14

Die Waldorfschule steht bei vielen schlecht informierten Zeitgenossen als Alternative zur staatlichen Regelschule hoch im Kurs, bedient sie doch ein weitverbreitetes Bedürfnis nach „Ganzheitlichkeit“. Wer sich jedoch schon einmal mit Rudolf Steiner, Begründer der Waldorfschulen und der sog. Anthroposophie, befasst hat, dem stehen angesichts der kruden Esoterik und des hanebüchenen Unsinns, der einem aus Steiners Werken entgegenschlägt, die Haare zu Berge.

Atheistenverband kritisiert oberflächliche Darstellung von Religion im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Pressemitteilung vom 12.12.2013

Als „weithin interessengeleitet und oberflächlich“ bezeichnet René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Art und Weise, wie in den Kirchenredaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien mit dem Thema Religion umgegangen wird. Als typisches Beispiel führt er die kürzlich gestartete Online-Plattform des ZDF „God's Cloud“ an.

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