Wie die Kirchen nicht nur Lesben und Schwule diskriminieren

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum kirchlichen ArbeitsUNrecht mit der SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier

Ingrid Matthäus-MaierDienstag, 20.11.2012, 19:30 Uhr
Uni 47057 Duisburg, Lotharstr. 65
Gebäude LF, Raum 030
Eintritt: frei

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA). Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“. Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen zu gewährleisten“.

Studie belegt Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Sachbuch 'Loyal Dienen' erschienen

Religiös motivierte Diskriminierungen in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind weit verbreitet und prägen Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten. Das belegt die vom IBKA ermöglichte Studie Loyal Dienen von Corinna Gekeler. Die Studienleiterin zeigt auf, dass das immer wieder vorgebrachte Selbstbestimmungsrecht keineswegs jegliche Diskriminierung legitimiert. Sie weist Möglichkeiten aus, wo Veränderungen durchsetzbar erscheinen und stellt Akteure vor, die diese aufgreifen.

Atheistenverband kritisiert Gesetzentwurf zur Beschneidung

Pressemitteilung vom 4. Oktober 2012

Massive Kritik am Gesetzentwurf des Justizministeriums, mit dem die Beschneidung von Jungen legalisiert werden soll, äußerte in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

"Eine ohne medizinische Indikation vorgenommene Beschneidung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit", erklärt hierzu René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. Eine Legalisierung per Gesetz ändere daran nichts, vielmehr hält der IBKA einen solchen gesetzlichen Freibrief für verfassungswidrig.

Stellungnahme des IBKA zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder

4. Oktober 2012

1 Ausgangslage

Entgegen der bislang herrschenden Meinung hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen: 151 Ns 169/11; NJW 2012, 2128) erstmalig die Auffassung vertreten, Eltern könnten nicht wirksam in eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres einwilligungsunfähigen Kindes einwilligen.

Aufgrund heftiger Proteste verschiedener Religionsgemeinschaften, welche in dem Urteil eine Verletzung der Religionsfreiheit sahen, sowie von (haltlosen) Antisemitismusvorwürfen hat daraufhin der Bundestag „zur Beseitigung der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit“ die Bundesregierung mit Beschluss vom 19. Juli 2012 aufgefordert, „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“

Dieser Aufforderung folgend hat das Bundesministerium der Justiz am 25. September 2012 ein Eckpunktepapier vorgestellt und ausgewählten betroffenen Verbänden Gelegenheit geboten, binnen fünf Tagen hierzu Stellung zu nehmen.

Konfessionslos = arbeitslos?

Bundesweiter Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz findet am 08.09.2012 in 15 Städten statt

Pressemitteilung vom 05.09.2012

Mit Aktionen und Infoständen in 15 deutschen Städten macht die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) am 8. September 2012 darauf aufmerksam, dass Konfessionslose in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft keine Anstellung finden. „Die Grundrechte müssen auch bei Caritas und Diakonie Vorrang haben“, erklärt die Sprecherin der Kampagne Ingrid Matthäus-Maier. Es sei nicht hinnehmbar, dass einer Ärztin oder einem Altenpfleger im Falle eines Kirchenaustritts fristlos gekündigt werden dürfe.

Konfessionslose sehen Kinderrechte gestärkt

Pressemitteilung vom vom 28.06.2012

Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen.

"Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."

Zweieinhalb Jahre für Gottesleugnung auf Facebook

Der Indonesier Alexander Aan, der "Gott existiert nicht" auf Facebook gepostet hatte, ist zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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