Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Pressemitteilung vom 29.02.2012

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die am heutigen Mittwoch gestartet ist. Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“.

IBKA Hessen unterstützt Forderung nach weltanschaulicher Neutralität in Egelsbach

Frankfurt, 26.01.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Hessen begrüßt den Antrag des Egelsbacher Bürgers Peter M. Radebach-Opitz an die Gemeindeverwaltung, die an die Evangelische Kirche erteilte Erlaubnis zur Aufstellung von drei hölzernen Kreuzen auf dem Gelände der Gemeinde zurückzunehmen.

„Religions as Brands“

Assia Maria Harwazinski

Eine interdisziplinäre Tagung an der Universität Lausanne vom 13.-15. Oktober 2011

Was haben Religionswissenschaft und Marketing gemeinsam?

Beide sind jüngere Disziplinen, die von Anderen tendenziell belächelt werden; beide sind vom Zugang her grundsätzlich interdisziplinär ausgerichtet. Während Marketing eine Disziplin des 20. Jh´s mit Wurzeln im angelsächsischen Raum ist, hat sich die Religionswissenschaft in Deutschland im 19. Jh. aus der protestantischen Theologie heraus entwickelt.

IBKA-Vertreter auf Tagung des Europarats

Jährlich veranstaltet der Europarat einen Austausch über die religiöse Dimension des interkulturellen Dialogs (Exchange on the religious dimension of intercultural dialogue). Hierzu werden seit einiger Zeit nicht nur Vertreter verschiedenster Religionsgemeinschaften eingeladen, sondern auch nichtreligiöse Organisationen erhalten Gelegenheit zur Teilnahme. Für den IBKA erreichte den Ersten Vorsitzenden René Hartmann eine Einladung, welcher dieser dankbar nachkam.

NRW-Atheisten: Für Verfassung ohne Gott

Pressemitteilung vom 23.12.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Antrag der Linksfraktion im Landtag NRW, das Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" aus Artikel 7 der Landesverfassung zu streichen.

"Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel degradiert die öffentliche Schule zu einer Umerziehungsanstalt für Atheisten und Mitglieder nichtreligiöser Weltanschauungen. Das hat mit demokratischer Bildung nichts zu tun", sagt dazu IBKA Sprecher Rainer Ponitka.

Atheistenverband gründet Regionalverband Hessen

Pressemitteilung vom 20.12.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) hat am 14.12.2011 in Frankfurt einen Regionalverband Hessen gegründet. Die Mitglieder wählten Martin Wagner zum Landessprecher, stellvertretende Landessprecher sind Gabriele Förster und Andreas Braun. Ziel des IBKA Regionalverbands Hessen ist es, den zahlreichen Menschen in Hessen, die keiner religiösen Gruppierung angehören, in den aktuellen Diskussionen zum Thema Religion und Staat eine Stimme zu verleihen.

Piratenpartei für Trennung von Staat und Kirche

Auf ihrem Parteitag am 3. und 4. Dezember in Offenbach hat die Piratenpartei mit deutlicher Mehrheit für eine strikte Trennung von Staat und Religion votiert.

Der Parteitagsbeschluss fordert die Herstellung der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Konkret soll die religiöse Alimentierung einzelner Glaubensgemeinschaften abgebaut und der staatliche Kirchensteuereinzug beendet werden.

Atheistenverband kritisiert Anklage gegen Blogger

Pressemitteilung vom 17.11.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen die Anklage eines Bloggers nach Paragraph 166 StGB wegen Äußerungen über die Römisch-Katholische Kirche.

"Auch zugespitzt formulierte Kritik an Institutionen muss in einer Demokratie hingenommen werden", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Ein Schutz gegen als überzogen oder verletzend empfundene Kritik steht nur Privatpersonen zu. Der besondere Schutz von Religionsgemeinschaften durch den § 166 StGB stellt eine vordemokratische Privilegierung dar. Der § 166 schränkt die Meinungsäußerung und den gesellschaftlichen Diskurs unzulässig ein. Er darf daher nicht länger angewendet, sondern muss abgeschafft werden."

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