Atheisten: Kopftuch-Urteil kein Grund zum Jubeln

Pressemitteilung vom 24. März 2015

(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule.

"Die individuelle Freiheit, die Kleidung gemäß religiösen Vorschriften zu wählen, wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Säkular orientierte Migranten aus islamisch geprägten Ländern haben aber Grund dazu, sich durch das Urteil im Stich gelassen zu fühlen. Sie könnten sich in Zukunft einem wachsendem Druck ausgesetzt sehen, sich einem religiös geprägten Umfeld anzupassen.

Datenschutzverletzung zugunsten der Kirchen

Pressemitteilung vom 6. März 2015

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Fédération Nationale de la Libre Pensée haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin das Ende der derzeit gängigen Praxis gefordert, Daten nicht-religiöser Menschen an die Kirchen weiterzuleiten. Dies stelle ein Verletzung der Weltanschauungsfreiheit sowie der informationellen Selbstbestimmung dar. "Die Rasterfahndung kirchlicher Behörden muss umgehend beendet werden", sagte Carsten Frerk, der im IBKA das Projekt "Kirchen als politische Akteure" leitet.

Claude Singer von der Libre Pensé betonte, in Frankreich sei aufgrund des Gesetzes von 1905 zur Trennung von Kirchen und Staat kein Kirchenaustritt möglich. Die Kirche sei wie ein Fußballverein, und wem es nicht mehr gefalle, der zahle halt einfach keinen Beitrag mehr. Die Libre Pensée kämpfe schon seit langem für das Recht, sich auf Wunsch aus den Taufregistern löschen zu lassen.

Grenzenlose Kirchensteuer-Abzocke in Berlin

Wenn es darum geht, Menschen, die mit der Kirche nichts mehr zu tun haben wollen, doch noch irgendwie das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist die Kirchensteuerstelle Berlin sehr erfindungsreich. Bekannt sind Fälle, in denen neu Zugezogene aufgefordert wurden, ihren teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritt nachzuweisen. Wenn sie die Austrittsbescheinigung nicht mehr vorweisen konnten, wurden sie zur erneut zur Kasse gebeten und mussten zum zweiten Mal austreten.

Eine unangenehme Überraschung erleben auch Menschen aus Ländern ohne Kirchensteuer, die bei der Frage nach der Konfession beispielsweise „katholisch“ angeben und daraufhin feststellen, dass von ihrem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wird.

Einen Schritt weiter ging die Kirchensteuerstelle Berlin nun bei beim Franzosen Thomas Bores, der bei seiner Anmeldung „keine Religion“ angegeben hatte: Sie fragte bei der Diözese in Frankreich nach und stellte fest, dass der Betreffende katholisch getauft worden war. Er hatte seit seiner Taufe als Kind, bei der nicht gefragt worden war, nie etwas mit der Kirche zu tun gehabt und war nun einigermaßen schockiert, als von seinem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wurde.

Da es in Frankreich keine Kirchensteuer gibt, kann man auch nicht wie in Deutschland austreten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich aus dem Taufregister streichen zu lassen. Um den Kirchenaustritt in Deutschland wird Bores allerdings nicht herum kommen, wenn er nicht weiter Kirchensteuer zahlen will. Auf seinem Blog hat er den Fall geschildert.

Siehe auch: Datenschutzverletzung zugunsten der Kirchen

Atheisten-Preis "Sapio" geht an Bad-Religion-Sänger Greg Graffin

Preisverleihung am 23. Mai im Kölner Comedia-Theater

Pressemitteilung vom 11. Februar 2015

(Overath) "Greg Graffin ist den meisten Menschen seit über 30 Jahren als rebellischer Lead-Sänger der Punk Band 'Bad Religion' bekannt. Was die Wenigsten wissen: Er promovierte als Doktor der Philosophie an der Cornell University und lehrte Evolutionsbiologie an der University of California, Los Angeles" sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA. "Wir freuen uns ganz besonders in diesem Jahr unseren Preis während eines Festaktes in Köln an Greg Graffin überreichen zu dürfen. Unser Preisträger ist Autor des 2011 in deutscher Übersetzung erschienenen Buches 'Anarchie und Evolution - Glaube und Wissenschaft in einer Welt ohne Gott'. Sein kommendes Werk trägt den Titel 'Population Wars'."

Laut Ponitka verleihe der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten seinen Preis 'Sapio' alle zwei Jahre an Personen oder Organisationen die sich in herausragender Weise um Weltanschauungsfreiheit, Selbstbestimmung und Toleranz, die Förderung vernunftgeleiteten Denkens wie auch nichtreligiöse kulturelle Angebote verdient gemacht haben.

Internationale atheistische Tagung 2015

Convention 2015

Give peace a chance

Säkularisierung und globale Konflikte

22.-24. Mai 2015

Comedia Theater Köln, Vondelstraße 4-8, 50677 Köln

English

Die Welt ist in einem rasanten Wandel begriffen. Atheisten und Säkularisten wagen es mehr und mehr, ihre Stimme zu erheben und sich zu ihren Überzeugungen zu bekennen – selbst in Ländern, in denen das bislang kaum denkbar schien. Zugleich haben fundamentalistische Gewalt und Intoleranz neue traurige Höhepunkte erreicht.

Auf der internationalen atheistischen Konferenz in Köln wollen wir zusammenkommen, um einander zuzuhören und Erfahrungen und Erkenntnisse aus verschiedenen Ländern und Regionen auszutauschen.

Die Situation von Atheisten und Säkularisten unterscheidet sich von Land zu Land beträchtlich. Es eint sie der Wunsch nach Freiheit von religiöser Bevormundung und nach einer Welt, in der nicht Waffen, sondern die besseren Argumente den Ausschlag geben.

Unter dem Titel „Give Peace A Chance“ diskutieren über 15 Referenten aus USA, Frankreich, der Schweiz, Kroatien, der Türkei, Großbritannien und Deutschland.

Tagungsplan

Bis Donnerstag, 21.05.2015 17:00 Uhr gibt es weiter unten auf der Seite im IBKA-Webshop noch das Early-Bird Ticket für EUR 98,--. Dieses berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen an allen drei Tagen der Convention. Lediglich zur Teilnahme an der Verleihung des IBKA-Awards "Sapio" wird ein gesondertes Ticket benötigt. Auch dieses gibt es noch bis Donnerstag um 17:00 Uhr.

Das Meal-Ticket für EUR 110,-- (vier warme Mahlzeiten sowie vier Kaffeepausen vom 22.05. bis zum 24.05) gibt es noch bis Mittwoch, 20.05.2015 24:00 Uhr. Danach können keine Mahlzeiten mehr über den IBKA bestellt werden.

Während der Convention gibt es auch weiterhin einige Eintrittskarten am IBKA-Counter:

  • Ein Drei-Tages-Ticket - exclusive "Sapio" – für EUR 100,--
  • Tagestichet Freitag für EUR 30,--
  • Tagesticket Samstag - exclusive "Sapio" – für EUR 60,--
  • Ticket Preisverleihung Sapio - EUR 25,--
  • Tagesticket Sonntag für EUR 30,--

Online-Petition gegen den §166

Von Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und IBKA-Beiratsmitglied, wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen den Paragraphen 166 Strafgesetzbuch eingereicht. Dieser bedroht jene mit bis zu drei Jahren Haft, die Aussagen einer Religion oder eine Kirche „beschimpfen“ und damit den öffentlichen Frieden stören.

Im Effekt ist der Paragraph ein Zensurinstrument gegen Kirchen- und Religionskritik. Der IBKA fordert seit jeher seine Abschaffung. Wer diese Auffassung teilt, ist aufgefordert, sich auf der Seite der Petition unter die Mitzeichner einzureihen. (06.02.2015)

Pegida: Fremdenfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Islamkritik

Pressemitteilung vom 07.01.2015

Zu den Pegida-Demonstrationen erklärt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Bundes der Konfessionslosen und Atheisten:

Bei Pegida handelt es sich nicht um ein Eintreten gegen islamistische Gewalt und Intoleranz, sondern um schlecht verhüllte Fremdenfeindlichkeit.

Mit der Berufung auf das „Abendland“, das es zu verteidigen gelte, wird eine Abwehrhaltung gegenüber als „fremd“ empfundenen Religionen und Kulturen eingenommen. Es handelt sich folglich um das Gegenteil einer aufklärerischen und an Menschenrechten orientierten Religionskritik. Das ist auch insofern kein Zufall, als es sich um einen Versuch von Akteuren aus dem rechten Spektrum handelt, über ihre 'Szene' hinaus größere Bevölkerungskreise anzusprechen. Auch das verbale Bekenntnis zum Asylrecht für Flüchtlinge kann über die fremdenfeindliche Stoßrichtung von Pegida nicht hinwegtäuschen.

Rechtstradition fortgesetzt

Corinna Gekeler

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2014/2015

Im Oktober räumte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer katholischen Klinik ein derart weitreichendes Selbstbestimmungsrecht ein, das eine Wiederheirat als Kündigungsgrund zulässt. 2011 bewertete das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Grundrecht auf Privatleben des betroffenen Arztes höher als das kirchliche Recht auf Religionsfreiheit und hob die Kündigung auf. Es folgte damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in einem ähnlichen Fall eines Kirchenmusikers das Fehlen einer solchen Abwägung als Menschenrechtsverletzung bezeichnete.

Für das Recht auf selbstbestimmtes Lebensende

Organisierte Sterbehilfe soll, wenn es nach den Kirchen und einigen Politikern geht, durch gesetzliche Verbote unterbunden werden. Hiergegen richtet sich mit Unterstützung prominenter Persönlichkeiten die Kampagne „Letzte Hilfe“, getragen von DGHS, gbs und IBKA. Zum Auftakt rollten Großplakate am 6. Oktober 2014 durch Berlin.

Mehr zum Thema:

Weitgehende Kriminalisierung von Sterbehilfe geplant

Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Politischer Leitfaden des IBKA: Selbstbestimmung

Kein kommunales Geld für Katholikentag in Münster

Finanzierung eines Missionsfestes ist Aufgabe der Kirche

Pressemitteilung vom 9. September 2014

(Münster) „Nach den aktuellen Unwetterschäden an der kommunalen Infrastruktur und angesichts der allgemeinen Finanzlage der Stadt steht Münster vor ganz anderen Herausforderungen als der Finanzierung eines Katholikentags“ , sagt Daniela Wakonigg, Sprecherin des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) im Münsterland. „Es kann doch nicht sein, dass durch den immer härteren Sparkurs der Stadt überall Sozialwohnungen fehlen und ständig über Kürzungen im Kulturbereich nachgedacht wird, während gleichzeitig 1,5 Millionen Euro für die Finanzierung eines Katholikentags verpulvert werden.“

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