Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW. "Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

Um auf diesen Missstand hinzuweisen, veranstalte der IBKA in NRW seit 2008 regelmäßig am Karfreitag 'Religionsfreie Zonen' in Köln. Ponitka weiter: "Im Jahr 2012 führten auch wir öffentlich 'Das Leben des Brian' auf. Wir waren in keinem Jahr von einer Veranstaltungszensur oder gar einem Bußgeld bedroht." Auch habe die Initiative 'Religionsfrei im Revier' durch die Filmaufführung keine Gläubigen in ihrer Religionsausübung behindert. Weiter sei durch die Verfolgung des Verstoßes durch die Stadt Bochum auch IBKA-Vorstandsmitglied Jörg Schnückel als Mitbegründer von 'Religionsfrei im Revier' betroffen. Bereits 2007 wurde in München eine „Religionsfreie Zone“ verboten, nachdem dort ein „Freigeistertanz“ angekündigt wurde. Der „Bund für Geistesfreiheit“ in München klagte gegen das Verbot – noch in 2013 soll dieses vom Bundesverfassungsgericht verhandelt werden.

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Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner

Rainer Ponitka
E-Mail: rainer.ponitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Web: www.ibka.org/nrw www.ibka.org/leute/rainer-ponitka