Karfreitag 2008: Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus

Ellen Kühl-Murges

Am Karfreitag, dem staatlich verord­neten katholischen „Trauertag“, richtete der IBKA NRW im „Kölner Filmhaus“ eine „Religionsfreie Zone“ ein.

Das ansprechende Ambiente des „Kölner Filmhauses“ und die exzellente Zusammenarbeit mit dem Team des Filmhauses trugen dazu bei, dass die Veranstaltung zu einen Erlebnis wurde. Anlehnend an die – schon etablierte – Veranstaltung des bfg München, wurden bei Bananen und süßem Gebäck zwei Filme gezeigt.

Jesus Camp – Die Welt über morgen

Petra Daheim Christlich evangelikale Erwe­ckungs­bewegungen in den USA ziehen Fünf- bis Zwölfjährige Kinder zur „Armee Gottes“ heran. Grund genug, im Rahmen des „Gesellschafterprojekts“ der Aktion Mensch „In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?“, den Film „Jesus Camp“ vorzuführen. Festivalpartner für die Aufführung am 15.03.2008 im Kölner Filmhaus war der IBKA NRW, vertreten durch Rainer Ponitka als Diskussionspartner für interessierte Kino­besucher. Christian Brücker bediente den Infotisch. Die routinierte Moderatorin Ina Kessebohm leitete die Diskussion mit der Frage nach dem Betätigungsfeld des IBKA ein. Nach einer kurzen Vorstellung der Vereinsinhalte und Ziele kam man schnell zum Filmthema zurück.

Gegen Sonderstellung kirchlicher Unternehmen

Pressemitteilung vom 22.04.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert die geltenden arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für kirchliche Betriebe.

"Die Ablehnung eines Mindestlohns durch kirchliche Arbeitgeber zeigt, dass sie sich die Option von Dumpinglöhnen offenhalten wollen", erklärt René Hartmann, Zweiter Vorsitzender des IBKA. Beim zunehmenden Wettbewerb im Sozialbereich sei eine Verschlechterung der Bedingungen für kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu befürchten. Dass kirchliche Unternehmen vom allgemein geltenden Arbeitsrecht ausgenommen seien, eröffne ihnen dabei Möglichkeiten, über die andere Arbeitgeber nicht verfügten.

Der IBKA fordert, dass kirchliche Betriebe, die keinen Verkündigungsauftrag haben, hinsichtlich des Arbeitsrechts anderen Betrieben gleichzustellen sind. Er sieht auch keine Rechtfertigung für die derzeit praktizierte Festlegung der Arbeitsbedingungen über ein kircheneigenes Verfahren anstelle von regulären Tarifverhandlungen, den sogenannten "dritten Weg".

Der IBKA sieht die Politik in der Verantwortung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Betrieben den vollen Schutz des Arbeits- und Tarifrechts zukommen zu lassen. Dabei dürfe sich die Politik nicht auf bloße Appelle an die Kirchen beschränken.

Hintergrund

Gegenüber der Frankfurter Rundschau kritisierte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas wegen deren Weigerung, im Pflegesektor einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz gelten in kirchlichen Unternehmen nicht (§ 118 II BetrVG, § 112 BPersVG).

Links zum Thema

Unter Gottes Dach – ver.di-Artikel über kirchliche Arbeitgeber

Wahlfreiheit oder Wahlzwang? Ein Streitgespräch zum Ethik- und Religionsunterricht in Berlin

Republikanische Vesper im Haus der Demokratie + Menschenrechte:
Wahlfreiheit oder Wahlzwang? Ein Streitgespräch zum Ethik- und Religionsunterricht in Berlin

mit
Dr. Christoph Lehmann, Vorsitzender von Pro Reli e.V. - Initiative für Religiöse und Politische Bildung
Peter Kriesel, Bundesvorsitzender des Fachverbandes Ethik e.V.

moderiert von Dr. Kirsten Wiese (Humanistische Union)

Donnerstag, 24. April 2008 um 19.00 Uhr
im Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin/Prenzlauer Berg

Islamunterricht: Wenn der Staat Glauben lehrt

Anlässlich der dritten Islamkonferenz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen islamischen Religionsunterricht in Aussicht gestellt.

Kritisch dazu Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union im Zeit-Interview: Wenn der Staat Glauben lehrt

Nachtrag: Aufgrund der im Interview geäußerten kritischen Haltung zu einem staatlichen Ethikunterricht kam es zu Unklarheiten bezüglich der Haltung der Humanistischen Union zum Ethikunterricht in Berlin. Die Humanististische Union Berlin hat daher in einer Stellungnahme ihre positive Haltung zum Ethikunterricht in Berlin klargestellt. Dieser ist im Gegensatz zum Ethikunterricht in den alten Bundesländern kein Ersatzfach, sondern für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Die HU Berlin verweist auf ihre Webseite mit Texten zum Thema.

Siehe auch: "Pro Reli" für Trennung nach Bekenntnis

(Aktualisiert am 22.03.2008)

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