Gekündigter schwuler Sozialpädagoge zieht mit Erfolg vor Gericht

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wurde ein beim katholischen Kolpingwerk beschäftigter Sozialpädagoge fristlos gekündigt, weil er ein Profil beim Schwulenportal Gayromeo eingestellt hatte. Beim Arbeitsgericht Frankfurt hatte seine Kündigungsschutzklage jedoch Erfolg. (Meldung bei Wikinews)

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil Bestand haben wird. In der Vergangenheit kam es in ähnlichen Fällen mehrfach vor, dass die Arbeitsgerichte arbeitnehmerfreundlich urteilten, das Bundesverfassungsgericht jedoch den Kirchen Recht gab.

Ältere Artikel zum Thema: Was Beschäftigte des Arbeitgebers Kirche wissen sollten und Freie Meinungsäußerung? Nicht bei der Kirche! (19.04.2007)

Etikettenschwindel „Wort zum Freitag“

Pressemitteilung vom 08.02.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert das Vorhaben des ZDF, ein islamisches „Wort zum Freitag“ als Pendant zum christlichen „Wort zum Sonntag“ in sein aus Gebühren finanziertes Programm aufzunehmen, und fordert, die Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien zu beenden.

Der IBKA erklärt hierzu:

Aus neutraler Perspektive betrachtet stellt das öffentlich-rechtliche Fernsehen den Kirchen, z. B. mit dem „Wort zum Sonntag“, kostenlose Werbezeit zur Verfügung. Obwohl die Kosten für derartige Sendungen von allen Gebührenzahlern getragen werden, liegt die inhaltliche Verantwortung allein bei kirchlich Beauftragten – von der Konzeption bis zur Realisierung. Mithin handelt es sich hierbei um parteiliche Darstellungen vor dem Hintergrund des jeweiligen kirchenchristlichen Bekenntnisses sowie kirchenpolitischer Erwägungen.

Ausgerechnet diese christliche Kirchenlobbyredaktion des ZDF soll nun das „Wort zum Freitag“ „als ein weiteres Element der Auseinandersetzung mit dem Islam“ gestalten. Da wäre es nur recht, wenn demnächst im Gegenzug ein Imam das „Wort zum Sonntag“ spricht. Abgesehen davon bezweifelt der IBKA stark die Glaubwürdigkeit bzw. Relevanz eines solchen Formats bei Bürgern moslemischen Glaubens und damit den Erfolg der unterstellten „guten Absichten“ der christlichen Initiatoren eines nur vermeintlich islamischen „Worts zum Freitag“.

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