Bildungsziel: Mythos statt Wissen!

Pressemitteilung vom 30.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" im NRW-Schulgesetz

Ein Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung beabsichtigt die folgende Neuformulierung für den §2 des Schulgesetzes: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung."

Kindergartenfinanzierung

Immer weniger Eigenanteil, aber gleiche Rechte

Die Kindergartenlandschaft verändert sich. Nein, nicht äußerlich. Da bleibt alles beim Alten. Nur der Kirchenanteil, der bisher bei der Finanzierung sozialer Einrichtungen noch den größten Teil der eh schon geringen kirchlichen Beteiligung ausmachte, tendiert gegen Null.

Kirchenaustritt zur Staatssanierung?

Pressemitteilung vom 21.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in NRW

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, welcher am 21. März 06 im Kabinett beraten wird, sieht vor, zukünftig eine Gebühr von 30 Euro vom Kirchenaustrittswilligen zu verlangen. Diese Gebühr würde bei den zuständigen Amtsgerichten, für die Annahme der Austrittserklärung und die Unterrichtung der Kirchen, anfällig werden.

Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit.

Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte "unzulässige Erschwerung des Austritts" dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden.

Dem Austrittswilligen, der zumeist schon im Kindesalter durch die Taufe und damit ohne eigene Willenserklärung die Kirchenmitgliedschaft aufgezwungen wurde, ist durch Austrittsgebühren die Verwirklichung seines Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit erschwert.

Der Gesetzentwurf sieht zudem in seiner jetzigen Form keine Möglichkeiten für Ermäßigungen vor.

"Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA.

Selbstzensur als Terrorreaktion?

Pressemitteilung vom 12.02.2006

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt, dass die Anti-Mohammed-Karikaturen-Demonstrationen in Bonn, Düsseldorf, Berlin und Kiel so friedlich verlaufen sind - wie es eigentlich überall selbstverständlich sein sollte! -, hält aber die Zielrichtung der Demonstranten für verfehlt.

Lüdemann: Theologie keine Wissenschaft

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2005

Ein Theologieprofessor an einer staatlichen Hoch­schule muss es hinnehmen, wenn das ihm ursprüng­lich zugewiesene Fach „Neues Testament“ entzogen und er aus der Theo­logen­ausbildung der evangeli­schen theologischen Fakultät ausgeschlossen wird, nachdem er sich öffentlich vom Christentum losgesagt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3. November im Fall Lüdemann entschieden (BVerwG 2 C 31.04).

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