Unglaubliche finanzielle Verflechtung von Kirche und Land Baden-Württemberg
Sechs Punkte zum Nachdenken !!!
Wussten Sie, dass...
- ... die Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer befreit sind?
Grundsteuerfrei sind nicht nur die Wohnungen von Bischöfen, Priestern und Kirchendienern, sondern auch der übrige, riesige Grundbesitz– der gesamte land- und forstwirtschaftliche Besitz der Kirchen sowie ihre innerstädtischen Grundstücke– bis hin zu den von den Kirchen verpachteten Gaststätten!