Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» in der Schweiz

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 30.11.2009

In die Bundesverfassung der Schweiz wird nun gemäß der Volksabstimmung vom 29.11.2009 der Satz eingefügt: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) bedauert dieses Abstimmungsergebnis und hält es als Maßnahme gegen fundamentalistische Strömungen für kontraproduktiv:

„Einmal von der Fragwürdigkeit von Bauvorschriften in Verfassungen abgesehen, ist es völlig unsinnig zu glauben, auf diese Weise könnte die Radikalisierung einer Religion unterbunden werden“, so Arno Ehret, Regionalsprecher des IBKA Freiburg. „Fundamentalistische evangelikale Christen lassen sich auch nicht dadurch aufhalten, dass man ihnen verbietet, Glockentürme bei ihren Versammlungshäusern zu bauen.“

Statt dessen werden nun jene Kräfte unter den Muslimen Auftrieb bekommen, welche Europa Doppelzüngigkeit in Fragen der Religionsfreiheit vorwerfen. Gleichzeitig wird die Arbeit all jener konterkariert, die sich für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen verschiedener Weltanschauungen einsetzten. Offenbar haben die Schweizer vergessen, wie der allererste Satz ihrer Bundesverfassung lautet, nämlich: “Im Namen Gottes, des Allmächtigen“. Würde man das Wort „Gott“ durch das bedeutungsgleiche Wort „Allah“ ersetzten, so sähen sich vermutlich all jene Schweizer, die mit „Ja“ gestimmt haben, in ihrer Furcht vor einem Gottesstaat bestätigt. Hier zeigen sich einmal mehr die fatalen Auswirkungen religiöser Bezüge in Verfassungen, wie sie im Übrigen auch in den deutschen Landesverfassungen und in der Präambel des Grundgesetztes verankert sind. Daher fordert der IBKA bereits seit langem, das Grundgesetz und die Landesverfassungen daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates entsprechen und, soweit nötig, zu ändern.

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