Offener Brief des Fachverbands LER
Im Verfahren um das Schulfach LER in Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht in einem ungewöhnlichen Schritt den streitenden Parteien vorgeschlagen, eine "einvernehmliche Verständigung" zu suchen.
Im Verfahren um das Schulfach LER in Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht in einem ungewöhnlichen Schritt den streitenden Parteien vorgeschlagen, eine "einvernehmliche Verständigung" zu suchen.
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001
Im Februar ernannte Papst Johannes Paul II., um die Wählerschaft seiner Nachfolge besorgt, etliche neue Kardinäle. Einer davon war der Paderborner Erzbischof Degenhardt. Die Liste der Gratulanten aus aller Welt war lang, und auch die deutsche Politik mochte im allgemeinen Jubel nicht abseits stehen.
Pressemitteilung vom 17.04.2001
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.
Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."
In Schleswig-Holstein könnte das bald die Frage sein. Die evangelische Kirche dort ärgert sich schon lange, daß der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde. Nun will sie die Abschaffung rückgängig machen. Sie sammelt Unterschriften für ein Volksbegehren.
Aus: IBKA Rundbrief März 2000
Zur Zeit ist der Religionsunterricht in Berlin kein Pflichtfach. Aber trotz Ausübung von Druck durch die Kirchen wurde das Thema in den Koalitionsverhandlungen außen vor gelassen. In der SPD gab es eine klare Entscheidung gegen Religionsunterricht, und der Partner CDU wollte der Entscheidung des Gerichtes nicht vorgreifen.
Am 14. Dezember wurden die Redaktionsräume der Zeitschrift Vijaya Viharam durchsucht, zwei Mitarbeiter verhaftet, der Herausgeber Ramana Murty musste untertauchen. Angeblich hat ein Artikel die religiösen Gefühle von Muslimen verletzt.
Dem Mainzer Weihbischof Eisenbach wird vorgeworfen, unbefugt den sogenannten großen Exorzismus (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es zu Körperverletzung und sexuellen Übergriffen gekommen sein. Ein Mainzer Ehepaar hat deswegen Strafanzeige gegen den Weihbischof erstattet, schreibt "Die Welt" in der Ausgabe vom 16. September.
Mit Demonstrationen, Schmäh- und Drohbriefen und sogar Bombendrohungen versuchen fundamentalistische Religionsanhänger, die Aufführung des Theaterstücks "Corpus Christi" im Heilbronner Stadttheater zu unterbinden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)
Aus: MIZ 1/98