Congratulations! ... oder die Würde, ein Kardinal zu sein

Congratulations! ...
oder die Würde, ein Kardinal zu sein

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001

Im Februar ernannte Papst Johannes Paul II., um die Wählerschaft seiner Nachfolge besorgt, etliche neue Kardinäle. Einer davon war der Paderborner Erzbischof Degenhardt. Die Liste der Gratulanten aus aller Welt war lang, und auch die deutsche Politik mochte im allgemeinen Jubel nicht abseits stehen.

Konfessionslosenverband begrüßt Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

Pressemitteilung vom 17.04.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.

Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."

Wertevermittlung durch Religionsunterricht

Interview mit der Pressesprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Zur Zeit ist der Religionsunterricht in Berlin kein Pflichtfach. Aber trotz Ausübung von Druck durch die Kirchen wurde das Thema in den Koalitionsverhandlungen außen vor gelassen. In der SPD gab es eine klare Entscheidung gegen Religionsunterricht, und der Partner CDU wollte der Entscheidung des Gerichtes nicht vorgreifen.

Neuer Exorzismus-Fall?

Dem Mainzer Weihbischof Eisenbach wird vorgeworfen, unbefugt den sogenannten großen Exorzismus (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es zu Körperverletzung und sexuellen Übergriffen gekommen sein. Ein Mainzer Ehepaar hat deswegen Strafanzeige gegen den Weihbischof erstattet, schreibt "Die Welt" in der Ausgabe vom 16. September.

Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)

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