Wertevermittlung durch Religionsunterricht

Interview mit der Pressesprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Zur Zeit ist der Religionsunterricht in Berlin kein Pflichtfach. Aber trotz Ausübung von Druck durch die Kirchen wurde das Thema in den Koalitionsverhandlungen außen vor gelassen. In der SPD gab es eine klare Entscheidung gegen Religionsunterricht, und der Partner CDU wollte der Entscheidung des Gerichtes nicht vorgreifen.

Neuer Exorzismus-Fall?

Dem Mainzer Weihbischof Eisenbach wird vorgeworfen, unbefugt den sogenannten großen Exorzismus (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es zu Körperverletzung und sexuellen Übergriffen gekommen sein. Ein Mainzer Ehepaar hat deswegen Strafanzeige gegen den Weihbischof erstattet, schreibt "Die Welt" in der Ausgabe vom 16. September.

Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)

Ethikunterricht in Nordrhein-Westfalen: Presseerklärung des IBKA-Landesverbands

17.08.1997

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen, zunächst im Rahmen eines Schulversuchs, nichtchristliche, z.B. atheistische Schüler zum Besuch eines "Ersatzfaches" für die christliche Unterweisung ("Religionsunterricht") gezwungen, und so das Grundrecht auf Nichtteilnahme am Religionsunterricht unterlaufen.

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