Unterrichtsfrei für Religionsverweigerer in Schleswig-Holstein

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden.

Kirchen und Betriebsräte

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Eine besonders dreiste Fensterpredigt hielten am 9. Januar die beiden großen Kirchen in Deutschland. Ausgerechnet sie, die in ihren eigenen Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur rechtlich schlechter gestellte Mitarbeitervertretungen zulassen und ihren Angestellten wichtige Arbeitnehmerrechte verweigern, haben zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen aufgerufen.

Kirche und Zwangsarbeiter

Zwangsarbeiter bei der Kirche

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Die katholische Kirche in Deutschland will nur fünf Millionen Mark in eigener Regie an Zwangsarbeiter auszahlen. Mit weiteren fünf Millionen will sie die Versöhnungsarbeit fördern - das Geld fließt an kirchliche Organisationen.

Schulgottesdienst Pflicht für alle Kinder?

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Eine konfessionslose Mutter aus Nordrhein-Westfalen konnte es kaum glauben, was ihre Tochter berichtete:

Zum Ende der Grundschulzeit lud der Klassenlehrer alle Kinder seiner 4. Klasse zum Abschlussgottesdienst am letzten Schultag in die Kirche ein. Das Mädchen, das - wie der Lehrer wusste - weder einer Kirche angehört, noch am Religionsunterricht teilnimmt, fragte nach: "Müssen da alle Kinder hin?" "Ja, alle", so der Lehrer.

Die Mutter hielt es für ein Missverständnis und fragte bei nächster Gelegenheit beim Lehrer nach: "Meine Tochter hat sich doch sicherlich verhört, dass alle Kinder zum Gottesdienst müssen?" Doch der junge Lehrer bestätigte: "Doooch, ist doch Abschlussgottesdienst."

Congratulations! ... oder die Würde, ein Kardinal zu sein

Congratulations! ...
oder die Würde, ein Kardinal zu sein

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001

Im Februar ernannte Papst Johannes Paul II., um die Wählerschaft seiner Nachfolge besorgt, etliche neue Kardinäle. Einer davon war der Paderborner Erzbischof Degenhardt. Die Liste der Gratulanten aus aller Welt war lang, und auch die deutsche Politik mochte im allgemeinen Jubel nicht abseits stehen.

Konfessionslosenverband begrüßt Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

Pressemitteilung vom 17.04.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.

Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."

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