CSU-Initiative bedroht Meinungsfreiheit

Konfessionslose gegen Verschärfung des § 166 StGB

Pressemitteilung vom 24.10.2007 Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich gegen den Gesetzesantrag der bayerischen Landesregierung zur Änderung des § 166 Strafgesetzbuch, über den heute im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten werden soll. Durch den Antrag soll der Anwendungsbereich des Paragraphen erweitert werden, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.

"Pro Reli" für Trennung nach Bekenntnis

Update: Eine Klage vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Ethikunterricht in Berlin wurde abgewiesen. (derStandard.at, 20.10.2009)

Update: In der Volksabstimmung am 26.04.2009 ist Pro Reli gescheitert.

In Berlin ist ein weltanschaulich neutraler Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler Pflichtfach. Doch damit wollen sich die beiden großen Kirchen nicht abfinden. Die kirchennahe Initiative "Pro Reli" sammelt Unterschriften für eine Wahlpflicht Ethik/Religion, d.h. für eine Trennung der Schülerinnen und Schüler nach der Glaubenszugehörigkeit.

Forderung nach Kruzifixen in Schulen widerspricht der Verfassung

Pressemitteilung vom 11.09.2007

Zur Forderung des CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla nach einem Anbringen von Kruzifixen in allen Schulen Deutschlands erklärt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA):

Die Forderung des CDU-Generalsekretärs steht im eklatanten Widerspruch zu der im Grundgesetz verankerten religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. In seinem Kruzifix-Urteil von 1995 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art.4 1 GG.“

Schon die Tatsache, dass dieses Urteil in Bayern durch die CSU-Landesregierung faktisch ausgehebelt wurde, stellt einen rechtspolitischen Skandal dar. Wo aber die CSU aber lediglich bestehende, wenngleich verfassungswidrige Zustände zu erhalten suchte, beabsichtigt die CDU nun offenbar, noch weiter zu gehen und die weltanschauliche Neutralität der staatlichen Schule selbst dort, wo sie bisher bestand, zu beseitigen.

Die Argumentation des CDU-Generalsekretärs, das Bekenntnis zum Christentum gehöre in den öffentlichen Raum, und öffentliche Schulen seien Teil dieses Raumes, ist grob falsch. Denn eine staatliche Pflichtschule ist mitnichten irgendein öffentlicher Raum. Ein Anbringen von Kruzifixen in einer staatlichen Schule verstößt gegen die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals.

Dies ist umso offensichtlicher, als Pofalla in seinen Äußerungen den christlichen, also religiösen Charakter des Kreuzes hervorhebt. Dies steht im Widerspruch zur Argumentation von Kruzifix-Verfechtern, das Schulkreuz sei lediglich ein historisches und Kultursymbol. Religiöse Symbole sind in öffentlichen Schulen ebenso fehl am Platz wie in Gerichten oder Behörden.

Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbandes NRW vom 01.08.2007

Am kommenden Montag beginnt in Nordrhein Westfalen das Schuljahr 2007/2008 - an vielen Schulen mit einem Gottesdienst. Der Landesverband NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) macht aus diesem Anlass darauf aufmerksam, dass auch für Konfessionsangehörige eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in keinem Fall Pflicht ist.

Kein Zwang zur Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht

IBKA-Landessprecher Rainer Ponitka beklagt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die erziehungsberechtigten Eltern häufig nicht darüber aufgeklärt würden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist. Auch werde oft nicht darüber informiert, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit möglich ist.

Rainer Ponitka: "Die verbreitete Nicht-Informationspolitik der staatlichen Schulen und Schulämter über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht widerspricht der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, dessen Vertreter die Schulen sind. Sie stellt eine Irreführung der nichtgläubigen Schüler und ihrer Eltern sowie eine Missachtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

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