"Menschlichkeit ohne Gottesglauben verkommt in Brutalität"

Pressemitteilung vom 24.01.2007

Beim „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11. Januar 2007, im Kölner Dom, an dem der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz-Josef Jung, der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn und der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma teilnahmen, beschimpfte Kardinal Meisner einen großen Teil der Menschen indem er in seiner Predigt äußerte, dass Menschlichkeit ohne Gottesglauben in Brutalität verkomme.

Offener Brief zur Predigt Kardinal Meisners zum internationalen Soldatengottesdienst

OFFENER BRIEF

Predigt Kardinal Meisners zum internationalen Soldatengottesdienst am 11.01.2007

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma,

durch Veröffentlichungen in den Medien erfuhren wir von Ihrer Teilnahme am sogenannten „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11.01.2007, im Kölner Dom.

Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) stellt Ihnen die Frage, wie Sie die, unserer Auffassung nach, volksverhetzenden Aussagen von Herr Meisner gegen Nicht- und Andersgläubige mit Ihrer Funktion als demokratisch gewählter Vertreter aller Kölner Bürgerinnen und Bürger in Einklang bringen wollen?

Papst Pius XII. und der Mord an den europäischen Juden

Als Hitler 6 Millionen Juden ermordete, schwieg der Papst. Um dieses Schweigen zu rechtfertigen, wurde mehrfach auf das Beispiel der Niederlande verwiesen. Dort hatte Bischof de Jong deutlich Stellung gegen die Deportationen bezogen. Angeblich verschlimmerte er damit die Situation der Juden im Lande. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass das Gegenteil der Fall war. Der Protest de Jongs konnte vielen Verfolgten das Leben retten und bewies so, dass das Schweigen des Papstes zum Holocaust die falsche Entscheidung war.

§ 166 StGB – Forderung nach Abschaffung des "Gotteslästerungsparagraphen" erregte die Gemüter

Die Gelegenheit schien günstig. Selten hatten sich Politiker, quer durch die Parteien, in solcher Einmütigkeit zu den Freiheitsrechten des Grundgesetzes bekannt wie Ende September 2006, nachdem die Mozart-Oper "Idomeneo" in Berlin vom Spielplan abgesetzt worden war, aus Angst vor islamistischen Übergriffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einer "unnötigen Schere im Kopf" und erklärte: "Aber über die Freiheit der Kunst, über die Freiheit der Rede, der Presse, der Meinung, der Religion lässt sich nicht streiten. Hier kann und darf es keine Kompromisse geben." (Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2006)

Kommunale Mission Erkrath

Pressemitteilung des IBKA Landesverbands NRW vom 28.11.2006

Die katholische Kindertagesstätte St. Katharina in 40699 Erkrath soll in kommunale Trägerschaft übergehen – trotzdem soll weiterhin eine katholische Erziehung der Kinder stattfinden, ebenso soll der Pfarrgemeinde auch nach der Aufgabe der Trägerschaft eine weitere Mitsprache in Personalfragen eingeräumt werden. So die Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ) am 23.11.2006.

Der Landesverband NRW des IBKA e.V. fragt, wie und ob der kommunale Träger die Kollision missionarischer Zielsetzung eines katholischen Kindergartenkonzeptes mit den Grundrechten konfessionsloser oder Kinder anderer Glaubenszugehörigkeit ausschließen wird, ohne diesen eine Ausgrenzung oder Sonderbehandlung angedeihen zu lassen.

Beckstein: Kirchen sollen Volksparteien stützen

Vor der EKD-Synode in Würzburg erklärte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), die Kirchenmitglieder sollten die großen Volksparteien stärken. (idea-Meldung)

Dass Politiker sich auf kirchlichen Veranstaltungen die Klinke in die Hand geben, gehört seit langem zum gewohnten Bild. Aber selbst wenn man zugesteht, dass darin persönliche Glaubensüberzeugungen zum Ausdruck kommen, muss doch die Selbstverständlichkeit befremden, mit der Politik und kirchliche Interessen vermischt werden.

Grundrechte wichtiger als Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung vom 06.11.2006

Im Rahmen der von der regierenden Koalition geplanten Unternehmenssteuerreform ist beabsichtigt, den Banken die Aufgabe zuzuweisen, eine an die Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen gekoppelte Kirchensteuer abzuführen. Hierzu sollen die Steuerpflichtigen verpflichtet werden, gegenüber ihrer Bank eine Bescheinigung über die Kirchenmitgliedschaft vorzulegen.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) erklärt dazu:

Die Pläne der Bundesregierung führen zu einer Ausweitung der bereits jetzt mehr als fragwürdigen Privilegien der Großkirchen. Bereits jetzt erfährt der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte von der Konfessionszugehörigkeit des Arbeitnehmers, was einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Dazu soll nun auch noch die Pflicht hinzukommen, seiner Bank gegenüber die Konfessionszugehörigkeit zu erklären – all dies, um den Großkirchen eine bequeme Finanzierung über die Finanzämter zu gewährleisten.

Das verfassungsmäßig garantierte Recht, seine Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen, wurde schon bisher bedenkenlos den Interessen der Kirchen geopfert, und die vorliegenden Pläne der Bundesregierung setzen nun noch eins drauf. Indem die Kirchenfinanzierung als staatliche Aufgabe begriffen wird, wird zugleich deutlich, wie weit Deutschland von der Verwirklichung einer Trennung von Staat und Kirche, die diesen Namen verdient, entfernt ist.

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