Politischer Leitfaden des IBKA

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Einführung

Über die Notwendigkeit einer Vereinigung von Konfessionslosen und Atheisten

Über eine Milliarde Menschen weltweit gehören keiner Religion oder Kirche an (siehe Encyclopaedia Britannica), und die Zahl der bewussten Atheistinnen und Atheisten wird inzwischen mit 150 Millionen beziffert. Jedoch trotz ihrer ansehnlichen Zahl treten Konfessionslose und Atheisten in fast allen Staaten im politischen Leben kaum in Erscheinung.

In Deutschland gehört etwa ein Drittel der Bevölkerung keiner der beiden Großkirchen an, die meisten davon überhaupt keiner Religionsgemeinschaft. Kirchenaustritte lassen den Anteil der Konfessionslosen langsam aber stetig ansteigen. Eine entsprechende Steigerung der politischen Bedeutung lässt auf sich warten.

Die christlichen Großkirchen hingegen haben heute noch einen einzigartigen Einfluss. Zwar geht auch bei Kirchenmitgliedern der Trend dahin, dass die christlichen Glaubenslehren immer seltener vorbehaltlos geglaubt werden, und dass der Glaube im täglichen Leben eine immer geringere Rolle spielt. Aber nicht alle, die Kirche und Glauben längst entfremdet sind, finden den Weg zum Kirchenaustritt. Manche schrecken zurück vor den bürokratischen Hürden auf diesem Wege, z. B. vor dem Gang zum Standesamt oder Amtsgericht (1. Kirchliche Privilegien, Recht und Kirchenstatus). Andere bleiben in ihrer Kirche in der irrigen Meinung, mit ihren Kirchensteuern würden sie eine Art Sozialbeitrag leisten zur Erfüllung sozialer Aufgaben (3. Arbeit und Soziales, Deutschland). Bequemlichkeit und fehlgeleitetes soziales Pflichtgefühl sichern den Kirchen noch immer eine beträchtliche Zahl von Mitgliedern.

Der Einfluss der christlichen Großkirchen beruht freilich nicht nur auf ihrer Mitgliederzahl. Weitere Stützen des kirchlichen Einflusses sind ihre Monopolstellung im Sozialwesen, immenser Besitz an Grund und Boden, das Kirchensteuerprivileg sowie den Kirchen vom Staat zufließende riesige Geldbeträge, ein Religionsunterricht, der als ordentliches Lehrfach anerkannt ist, eine Vielzahl von eigenen Publikationsorganen und entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten auf die übrigen Medien. Kirchlich orientierte Politikerinnen und Politiker in vielen Parteien tragen den Einfluss der Kirchen in die staatliche Politik.

Rechte und Interessen von Konfessionslosen und Atheisten werden immer wieder beschnitten oder übergangen. Die Pflicht unseres Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität wird missachtet.

Ziele des IBKA

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA) will dazu beitragen, die politischen Interessen von Konfessionslosen, Agnostikern und Atheisten wirkungsvoller zu vertreten. Deshalb erstreben wir den Ausbau des IBKA zu einem starken Interessenverband von Konfessionslosen, Agnostikern und Atheisten, die eintreten für die Menschenrechte und vernunftgeleitetes Denken, individuelle Selbstbestimmung (5. Selbstbestimmung) und Toleranz.

Die allgemeinen Menschenrechte, um die es dem IBKA geht, sind "unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen" (IBKA-Satzung). Das bedeutet: Jeder einzelne Mensch hat einen unveräußerlichen Anspruch darauf, von allen seinen Menschenrechten persönlich Gebrauch zu machen.

Der IBKA versteht die Menschenrechte nicht nur als reine Freiheitsrechte, sondern auch als soziale Rechte. Er hält es für die Pflicht jeder Gesellschaft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der einzelne Mensch seine Rechte verwirklichen und sich entfalten kann.

Mit den Zielen des IBKA unvereinbar sind völkische und rassistische Ideologien, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.

Besondere Aufmerksamkeit gilt im IBKA natürlich dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit, allgemeiner: auf "Weltanschauungsfreiheit als Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen" (IBKA-Satzung).

Damit diese Weltanschauungsfreiheit uneingeschränkt verwirklicht werden kann, muss der Staat weltanschaulich-religiöse Neutralität üben: Er darf keinen Menschen wegen seiner religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen bevorzugen oder benachteiligen, und er darf keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft privilegieren oder diskriminieren.

Eine enge Verflechtung des Staates mit Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften gefährdet die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates. Deshalb fordert der IBKA eine konsequente Trennung von Staat und Kirchen, von Staat und Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften.

Zu Problemen führt auch die teilweise marktbeherrschende Stellung der Kirchen als Arbeitgeber im sozialen Bereich (Kindergärten, Krankenhäuser, Heime für Alte oder Behinderte, Beratungsstellen ...; 3. Arbeit und Soziales). Deshalb nimmt der IBKA auch Menschen als außerordentliche Mitglieder auf, die aus ökonomischen oder sozialen Gründen gezwungen sind, gegen ihre Überzeugung einer religiösen Gemeinschaft anzugehören; wir sprechen von "Zwangskonfessionalisierten".

Die Tätigkeit des IBKA

Drei Schwerpunkten lässt sich die Tätigkeit des IBKA zuordnen:

  • Kritik an der Religion als Ideologie.
  • Kritik an der gesellschaftspolitischen Rolle der Kirchen und anderer Religionen bzw. Religionsgemeinschaften.
  • Vertretung und Durchsetzung der Rechte von Konfessionslosen, Agnostikern und Atheisten.

Die Religionen als Ideologien der Vertröstung und die Kirchen als deren organisierte Gestalt zählt der IBKA zu den gesellschaftlichen Kräften, die darauf hinwirken, menschenwürdige Lebensbedingungen zu verhindern und auf deren Verwirklichung gerichtete Phantasie zu unterdrücken.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e. V. will diesen Problembereich stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und die öffentliche Diskussion darüber fördern.

Aus der theoretischen Diskussion ergeben sich praktische Forderungen, Aufgaben und Konsequenzen.

Die Forderungen des IBKA sind jeweils den einzelnen Kapiteln und Unterkapiteln dieses Politischen Leitfadens angefügt.


Dieser Politische Leitfaden des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. wurde am 15.10.2000 beschlossen und am 27.09.2003, 02.10.2005, 25.09.2009, 18.09.2010 und 15.09.2012 geändert. Der zuvor gültige alte Leitfaden ist weiterhin verfügbar. Copyright © IBKA e. V.