Politischer Leitfaden: 4. Medien
Die Kirchen betreiben eine aktive Medienpolitik, um einerseits ihre eigenen Wertvorstellungen möglichst breit in der Öffentlichkeit darzustellen und andererseits kirchenkritische Berichterstattung einzuschränken.
In den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten genießen die christlichen Großkirchen zahlreiche Privilegien. Nicht nur, dass sie über ihre Präsenz in den Rundfunkräten auf die Programmgestaltung einwirken, es werden ihnen zudem noch Sendezeiten für Verkündigungssendungen (Gottesdienstübertragungen, Wort zum Sonntag) zugeteilt, die sie vollkommen eigenverantwortlich gestalten können. Daneben gibt es redaktionell aufgemachte Beiträge der (formell unabhängigen) Kirchenfunkredaktionen, die in den Programmübersichten nicht als solche ausgewiesen sind. Bei den privaten Sendern stehen den Kirchen aufgrund der Rundfunkstaatsverträge ebenfalls kostenlose Sendezeiten zu. Für diese Programmfenster werden Sendungen von professionell arbeitenden Redaktionen erstellt (z.B. KiP -Katholische Kirche im privaten Rundfunk), die darüber hinaus Beiträge zu allen möglichen Religion und Kirche betreffenden Themen, behandelt aus kirchlicher Perspektive, anbieten.
Zum offensiven Teil der kirchlichen Medienstrategie gehört auch, vor allem für die katholische Kirche, der Aufbau eigener Produktionsfirmen, die keineswegs nur religiöse Beiträge herstellen. Mit ihrem Einstieg in die Programmsparte Unterhaltung (z.B. die Krimireihe Schwarz greift ein) sind die Kirchen auch zu einem ökonomischen Faktor in der Medienlandschaft geworden, ideologische und wirtschaftliche Interessen vermischen sich.
Andererseits wird von klerikaler Seite ständig darauf hingewirkt, insbesondere kirchenkritische Themen aus dem Programm auszublenden, in ungünstige Sendezeiten abzudrängen oder verantwortliche Journalisten einzuschüchtern. Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, wo fertig produzierte Sendungen nicht ausgestrahlt wurden.
Auch im Verlagswesen spielen die Kirchen trotz sinkender Auflagen eine bedeutende Rolle; sie betreiben eine große Zahl von Verlagshäusern bzw. beeinflussen durch Kapitalbeteiligungen deren Produktion. So erscheint regelmäßig eine Flut von christlichen Publikationen, von der Tageszeitung über das Wochen- und Kirchenblatt bis zum christlichen Erbauungsbuch und es gibt nicht wenige Veröffentlichungen, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden.
Hinzu kommt, dass sich den Kirchen in der Bundesprüfstelle ein Instrument bietet, ihre Moralvorstellungen mittels Indizierung bestimmter Titel durchzusetzen.
Forderungen des IBKA:
- In einem zu weltanschaulicher Neutralität verpflichteten Staat (Land, Gemeinden) haben kirchliche Vertreter in Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Bundesprüfstelle, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.), die auch nur mittelbar öffentliche Gewalt ausüben, nichts zu suchen.
- Keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft hat ein Recht auf eigene Sendezeiten in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. In eigener Verantwortung gestaltete Sendezeiten müssen den Zuschauerinnen und Zuschauern als solche erkennbar gemacht und bezahlt werden.
- Die Finanzierung und Bezuschussung kircheneigener oder theologischer Beiträge in den Medien aus öffentlichen Mitteln (einschließlich aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft) sind einzustellen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Redakteure, Journalisten) an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen darf wegen ihrer weltanschaulichen Haltung kein Nachteil entstehen. Die Freiheit auch kritischer und satirischer Berichterstattung über Religion und Kirche muss gewährleistet sein.