Humanes Leben bis zuletzt

Irene Nickel

Tagung zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Wie können wir dem Selbstbestim­mungsrecht eines Menschen auch in der letzten Lebensphase Geltung verschaffen? Diese Frage interessiert viele Menschen im säkularen Bereich. Entsprechend vielfältig war die Liste der etwa 130 Gäste, die sich am 29. und 30. November 2003 in Berlin zu einer Tagung zusammenfanden.

Konfessionslosenverband begrüßt Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

Pressemitteilung vom 17.04.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.

Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."

Stimmen zu homosexuellen Lebensgemeinschaften

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Es sagte...

... Ingo Friedrich, CSU, zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften:

"Ein klares Nein ist christlicher als das ständige Verstehen von allem!" (taz, 4.7.00)

... der Landesbischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, zum gleichen Thema:

"Es kann nicht sinnvoll sein, alle Lebensgemeinschaften zu egalisieren und als Ehe zu bezeichnen." (taz, 4.7.00)

... der kurz danach verstorbene Erzbischof Dyba zur Gleichstellung Homosexueller:

12. Sterben

12. Sterben

Die meisten Menschen haben weniger Angst vor dem Tod als vielmehr Angst vor dem Sterben, und letzteres aus gutem Grund. Die heutige Medizin ist in der Lage, PatientInnen auch bei hoffnungsloser Krankheit lange am Leben zu halten, selbst dann, wenn dieser Zustand nur noch zu weiteren Qualen führt. Dieselbe Medizin wäre auch in der Lage, zu einem humanen und menschenwürdigen Sterben beizutragen. Aber dieses wird ebenso wie das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über seinen eigenen Freitod durch christliche Vorstellungen, nach denen auch ein schweres, sinnloses Leiden gottgewollt sei, verhindert. bzw. verurteilt. Als Argumentationshilfe dient ausgerechnet den Kirchen dabei die sogenannte Euthanasie im Dritten Reich, die in Wirklichkeit nichts anderes als Massenmord an Behinderten und Geisteskranken war. Wie inzwischen nachgewiesen ist, leisteten christliche Moraltheologen ideologische und kirchliche Einrichtungen praktische Hilfestellung zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens".