Atheisten-Verband begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Kirchen dürfen nicht mehr machen, was sie möchten

Pressemitteilung vom 18. April 2018

(Oberursel) "Der Europäische Gerichtshof hat dem diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht einen schweren Schlag versetzt", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wollen sie einen Rechtsstreit vermeiden, müssen kirchliche Arbeitgeber nun genau abwägen, ob für zu besetzende Stellen – z.B. in der Verwaltung, Küche oder Raumpflege – die Mitgliedschaft in der Kirche tatsächlich zur Bedingung gemacht werden kann."

Konfessionslose gegen Zuschuss für Frankfurter Kirchentag

Pressemitteilung vom 05.03.2018

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Hessen kritisiert die Bezuschussung des Kirchentags in Frankfurt am Main 2021 mit 4,9 Millionen Euro aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt.

„Einen Kirchentag aus öffentlichen Mitteln zu subventionieren verstößt gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates, die auch für Kommunen zu gelten hat“, sagte Martin Wagner, Landessprecher Hessen des IBKA. Es sei nicht einzusehen, den christlichen Kirchen, die 2016 in Deutschland 524 Millionen Millionen Euro Staatsleistungen und an Kirchensteuer ein Rekordhoch von 11,6 Milliarden eingenommen haben, eine solche Veranstaltung zu einem nicht unbeträchtlichen Teil zu finanzieren.

Den Bock zum Gärtner gemacht

Atheisten kritisieren öffentliche Förderung der Caritas-Beratungsstelle gegen Demokratiefeindlichkeit in Hildesheim

Pressemitteilung vom 10. Oktober 2017

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Niedersachsen wendet sich gegen die Vergabe von öffentlichen Mitteln an die Caritas-Beratungsstelle „Radius“ gegen religiös begründete Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit.

Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht

Pressemitteilung vom 12.07.2017

(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.

„Die Entscheidung gegen das Kopftuch auf der Richterbank stärkt die weltanschauliche Neutralität der Justiz“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Folgerichtig erneuern wir unsere Forderung, Gerichtssäle weltanschaulich neutral zu gestalten und noch vorhandene Kreuze oder Kruzifixe zu entfernen.“

Ein Bürger, der mit der Justiz in Berührung komme, müsse darauf vertrauen können, dass diese sich jeglicher religiös-weltanschaulicher Beeinflussung enthalte.

NRW-Atheisten: Kinder in den Mittelpunkt der Förderung stellen

Pressemitteilung vom 24. April 2017

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen kritisiert die Beschlüsse der „Alternative für Deutschland“ zur Familienpolitik.

„Die Familienpolitik eines modernen und säkularen Staates muss in erster Linie das Wohl der unter ihrem Schutz lebenden Kinder verwirklichen“, so Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Hierzu gehört die Garantie auf Gesundheitsfürsorge, Bildung und finanzielle Sicherheit – unabhängig davon, ob die unmittelbaren Bezugspersonen homo-, bi-, hetero- oder autosexuell leben wollen.“

IBKA-Preis „Sapio“ geht an türkischen atheistischen Verein „Ateizm Dernegi“

Preisverleihung am 3. Juni 2017 in Köln

Pressemitteilung vom 10. Februar 2017

(Overath) Der Preis „Sapio“ des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wird 2017 im Rahmen eines Festaktes zum 40jährigen Bestehen des IBKA erneut an einen internationalen Preisträger verliehen: Vertreter des türkischen Verbands Ateizm Dernegi – korporatives Mitglied im IBKA – nehmen am Samstag, dem 3. Juni den Preis im Kölner Comedia-Theater entgegen.
„Tag für Tag werden in der Türkei Rechte des Einzelnen abgeschafft oder einfach ignoriert. Menschen, die ihre Grundrechte in Anspruch nehmen, werden verklagt, festgenommen und zum Opfer gemacht. Wir leben in diesem Land und wir sind aktiv in diesem Land, in dem nichts sicher ist, in dem wir nicht wissen, was in der nächsten Stunde passieren wird. Wir verteilen im Winter Suppe für Obdachlose, ohne zu wissen, was uns an der nächsten Ecke uns erwartet. Wir sind überhäuft von Klagen gegen unsere Mitglieder“, sagt Zehra Pala, die Vorsitzende des Ateizm Dernegi.

Atheisten für Fall des Friedhofzwangs

IBKA-Sprecherin begrüßt Piraten-Vorstoß im Landtag Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom 25.01.2017
(Kiel) "Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.

Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.

Atheistenverband fordert Änderung der Feiertagsgesetze

Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

„Aufgabe der Feiertagsgesetze ist es, Menschen einen Freiraum von alltäglichen Bindungen und Verpflichtungen verschaffen. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, den Bürgern vorzuschreiben, auf welche Weise sie einen Feiertag zu begehen oder nicht zu begehen haben“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Jede/r hat das Recht, einen Feiertag in einer für angemessenen erachteten Weise zu begehen, solange kein anderer in seiner Feiertagsruhe gestört wird. Daran gemessen geht der Schutz der 'stillen Feiertage', wie er in vielen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt ist, entschieden zu weit. Insbesondere das Verbot des Tanzens in Clubs ist unhaltbar, ebenso wie das Verbot, bestimmte Filme zu zeigen.“