Caritas darf Chefarzt nicht diskriminieren
Pressemitteilung vom 13. September 2018
(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum kirchlichen Arbeitsrecht.
"Die deutsche Politik ist gefordert, das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht den europäischen Vorgaben anzugleichen", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.