Elly-Heuss-Knapp-Schule, die Zweite

Einschränkung von Grundrechten an staatlichem Berufskolleg in Düsseldorf

30. Januar 2018

Im Dezember schrieb die AG Schule einen offenen Brief an den Schulleiter Ludger Traud der Elly-Heuss-Knapp Schule in Düsseldorf. Er erhielt die Chance zur Äußerung, ob und wie er in seiner Einrichtung die absolute Freiwilligkeit der Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht gewährleistet.

Traud bat per E-Mail um mehr Zeit für die Beantwortung - der ursprünglich ihm gesetzte Termin war der 8. Januar 2018. Ihm wurde eine Fristverlängerung bis zum 23. Januar gewährt, die er aber ungenutzt verstreichen ließ.

Reli? ... und tschüss!

Religion ist kein Unterricht!

 

An etlichen Schulen in Deutschland ist der klare Protest von Schülern und Eltern nötig, denn es gibt immer noch Schulleiter, die – teilweise offensichtlich absichtlich – gegen die bestehende Rechtsprechung verstoßen und Schülern, die sich vom Religionsunterricht abmelden wollen, Steine in den Weg legen. Rainer Ponitka schildert in seinem Artikel in der MIZ 3/17 einige Beispiele und zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu widersetzen.

Religionsunterricht am Berufskolleg in NRW

Erschwernisse bei der Abmeldung von einem freiwilligen Fach

Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es im der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.

Die meisten Beratungen waren und sind notwendig in der Primarstufe (Grundschule) sowie der Sekundarstufe I (bis incl. Klasse 10).

NRW-Atheisten kritisieren Gerichtsbeschluss zur religiösen Kindererziehung

Pressemitteilung vom 22.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.

"Der Lebensmittelpunkt der ungetauften und bislang nicht religiös erzogenen Kinder ist bei der Mutter, und die Richter übertragen das religiöse Erziehungsrecht auf den von der Familie getrennt lebenden Vater - mit der lapidaren Begründung, eine Teilnahme am Religionsunterricht sei für die Allgemeinbildung der Kinder förderlich. Hingegen definierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987: 'Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.' ", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Der Beschluss des Oberlandesgerichtes fällt hinter den des Verfassungsgerichtes zurück"

Das OLG Köln habe Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen; der IBKA prüfe derzeit die Erfolgschancen.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 2,4 MB

Religion ist kein Unterricht

Vortrag mit Diskussion zur Thematik “konfessionslose Schüler und Religionsunterricht / Religionsersatzunterricht an öffentlichen Schulen”

Am 02.12.2011 hielt Rainer Ponitka auf Einladung der IBKA-Regionalgruppe Münsterland in der Universität Münster den Vortrag 'Religion ist kein Unterricht'.

Rainer Ponitka

Rainer Ponitka ist Landessprecher NRW und Sprecher der AG Schule des IBKA. Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der Wahrung ihrer Religionsfreiheit.

Religionsunterricht hat an deutschen Schulen eine Sonderstellung.
In diesem Fach findet nicht die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über Religionen statt, sondern die Vermittlung von Glaubenssätzen einer bestimmten Religionsgemeinschaft als Wahrheit. Sozusagen eine staatlich finanzierte Mitgliederschulung einzelner Religionsgemeinschaften.

NRW-Atheisten fordern weltanschaulich neutrale Schule

Pressemitteilung vom 28.07.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt den Verweis einer muslimischen Drittklässlerin von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach.

"Der IBKA fordert die Abschaffung der staatlichen Konfessionsschulen zugunsten eines flächendeckenden Angebotes weltanschaulich neutraler Schulen", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka. "Schülerinnen und Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen in NRW werden aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld geworfen, sobald sie sich gegen die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Religion und religiöse Unterweisung haben nur noch einen geringen Stellenwert in der Gesellschaft. Die Werte des modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sind gegen Religion und Kirche erstritten worden. Die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihres Glaubens ist ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege und hat an Schulen des demokratischen Staates nichts verloren."