Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001
Während die Caritas der Katholischen Kirche die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst bisher im
Wesentlichen übernommen hat, nutzen die diakonischen Arbeitgeber die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen in
Deutschland schamlos aus, um über die Arbeitsrechtlichen Kommissionen Lohndumping zu betreiben. Mit der Absenkung der Vergütung
im Hauswirtschaftsbereich bis zu 30 Prozent, schlechteren Regelungen für die Urlaubsvergütung, der Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall und die Berechnung des Weihnachtsgeldes insbesondere für die Schichtdienstleistenden, der einprozentigen
Beteiligung an der Zusatzversorgungskasse vom Bruttolohn, der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen fast ausschließlich im
Interesse der Arbeitgeber und weiteren Verschlechterungen verschaffen sich die diakonischen Einrichtungen gegenüber den
öffentlichen Arbeitgebern einseitig Konkurrenzvorteile. Im diakonischen Bereich wird damit eine zweite Tarifebene unterhalb des
BAT eingezogen.