Kindergartenfinanzierung

Immer weniger Eigenanteil, aber gleiche Rechte

Die Kindergartenlandschaft verändert sich. Nein, nicht äußerlich. Da bleibt alles beim Alten. Nur der Kirchenanteil, der bisher bei der Finanzierung sozialer Einrichtungen noch den größten Teil der eh schon geringen kirchlichen Beteiligung ausmachte, tendiert gegen Null.

Politischer Leitfaden: 3. Arbeit und Soziales

Der IBKA will, dass alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dies umfasst ausreichende soziale Versorgung bei Krankheit, im Alter und bei Behinderung sowie berufliche Chancengleichheit, unabhängig von der Religion oder Weltanschauung. Eine ausreichende Versorgung mit religiös und weltanschaulich neutralen Sozialeinrichtungen muss gewährleistet sein. Die Gesellschaft darf sich nicht aus ihrer sozialen Verantwortung stehlen, indem sie das Sozialwesen Kirchen oder sonstigen religiös gebundenen Institutionen überlässt.

Das Leben ist in Gottes Hand?

Thesen von Susanne Dehmel, DGHS, zum Workshop "Selbstbestimmtes Sterben, Tod und Trauerkultur in der säkularen Gesellschaft"

Viele Menschen wünschen sich eine Gestaltung ihres Lebensendes nach den­selben Grundsätzen, die auch ihr Leben bestimmt haben: Ein Dasein in Autonomie und freier Willensentscheidung, möglichst unbeeinflusst von Überzeugungen und

Lohndumping in der Diakonie

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001

Während die Caritas der Katholischen Kirche die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst bisher im Wesentlichen übernommen hat, nutzen die diakonischen Arbeitgeber die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen in Deutschland schamlos aus, um über die Arbeitsrechtlichen Kommissionen Lohndumping zu betreiben. Mit der Absenkung der Vergütung im Hauswirtschaftsbereich bis zu 30 Prozent, schlechteren Regelungen für die Urlaubsvergütung, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Berechnung des Weihnachtsgeldes insbesondere für die Schichtdienstleistenden, der einprozentigen Beteiligung an der Zusatzversorgungskasse vom Bruttolohn, der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen fast ausschließlich im Interesse der Arbeitgeber und weiteren Verschlechterungen verschaffen sich die diakonischen Einrichtungen gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern einseitig Konkurrenzvorteile. Im diakonischen Bereich wird damit eine zweite Tarifebene unterhalb des BAT eingezogen.