Quittung für den Kirchenaustritt: Entlassung und Arbeitslosengeldsperre
Dass der Kirchenaustritt eines Menschen, der bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, in der Regel die Entlassung nach sich zieht, dürfte bekannt sein. Doch nicht nur das: Auch das Arbeitslosengeld kann gesperrt werden – mit der Begründung, dass der Betreffende seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat!