Antidiskriminierungsgesetz

Leserbrief zum Antidiskriminierungsgesetz

Aus: IBKA Rundbrief August 2002

Zu "Gerangel ums 'Verliererthema'", Frankfurter Rundschau, 20.04.02 (abgedruckt 30.04.02)

Es ist traurig, wie wenig den Regieren­den in Deutschland an den Grundrechten der Bürger gelegen ist. "Niemand darf wegen ... seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachtei­ligt oder bevorzugt werden", so steht es seit über fünfzig Jahren in unserem Grund­gesetz, Artikel 3. Jetzt endlich gab es zag­hafte Ansätze, dies Diskriminierungs­ver­bot in ein Gesetz zu fassen, das den Be­troffenen erlaubt, sich gegen Diskriminie­rungen zu wehren.

Aber allzu bereitwillig wurde eine ge­plante Geset­zes­vorschrift zurückgezo­gen - damit die Kirchen weiterhin diskriminie­ren können. Die Kirchen scheu­en nicht da­vor zurück, Andersgläubige und Un­gläubige auch dort ausgrenzen zu wollen, wo Menschen auf Betreuung angewiesen sind, zum Beispiel in einen Kindergarten oder in einem Altersheim. Umso mehr ist der Sozialstaat gefordert, dafür zu sorgen, dass alle Bürger bei Bedarf einen geeig­neten Kindergartenplatz oder Altenheim­platz finden können. Nicht nur die Qualität muss stimmen, auch die Entfernung zur Wohnung beziehungs­weise zum Lebens­mittelpunkt sollte sich in Grenzen halten. Alte Menschen haben den berechtigten Wunsch, Kontakte zu Angehörigen und Freunden zu halten. Weite Fahrten zum Kindergarten belasten Kinder wie Eltern. Dabei geht es nicht nur um den Zeitauf­wand. Wie muss es auf ein Kind wirken, wenn es nicht mit den Nachbarskindern zusammen in den Kinder­garten gehen kann?

Wie wird es sich fühlen als Mitglied ei­ner ausge­grenzten Minderheit? Er­zieht man junge Menschen so zur solidarischen Verant­wortung für das Ganze? Und auf der anderen Seite: Was lernen Christenkin­der, wenn die Aufnahme von Nachbarskin­dern in ihrem Kindergarten an der religiö­sen Orientierung des Elternhauses schei­tert? Sollen sie lernen: "Andersgläubige und Ungläubige sind Menschen, die man aus­grenzt"? Das passt zwar hervorragend zur Bibel ("Sondert euch ab", 2. Kor. 6, 17), nicht aber zu der Toleranz, die zu den Grundpfeilern eines guten Miteinanders gehört.

Schließlich sind da noch die Kinder­gärtnerinnen, Altenpfleger(innen) und Men­schen mit ähnlichen Berufen, die einen Ar­beitsplatz brauchen. In einigen Berufen haben kirchliche soziale Einrichtungen, zumindest regional, eine marktbeherr­schende Stellung als Arbeitgeber, wenn nicht ein Monopol. Die Praxis dieser kirchlichen Einrichtungen, nur Mitglieder bestimmter Kirchen einzustellen, führt zu erheblichen Nachteilen am Arbeitsmarkt für Menschen, die sich zu ihrem Un­glauben oder zum Glauben einer Minder­heit bekennen. Wo bleibt da das Grund­recht auf freie Berufswahl (Artikel 12 des Grundgesetzes)? Ausgrenzung und Diskri­minierung von Ungläubigen und von An­gehörigen religiöser Minderheiten lassen sich nur vermeiden, wenn Kindergärten, Altenheime und sonstige soziale Ein­rich­tungen allen gleichermaßen offen stehen.

Langfristig brauchen wir soziale Ein­richtungen, die sich freiwillig an diesen Grundsatz halten. Die Alternative, vor Ge­richt einen Platz in einer Einrichtung zu erstreiten, wo man nicht willkommen ist, ist alles andere als verlockend. Trotzdem ist eine solche Möglichkeit besser als nichts. Wir brauchen ein Antidiskriminie­rungsgesetz, das vor Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltan­schau­ung auch dann schützt, wenn diese von den Kirchen ausgehen.

Irene Nickel, Braunschweig