Skandal um Ersatzfach Werte und Normen
Skandal um Ersatzfach "Werte und Normen"
Werden Lehrkräfte zukünftig von Theologen ausgebildet?
Aus: MIZ 1/98
Aus: MIZ 1/98
17.08.1997
Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen, zunächst im Rahmen eines Schulversuchs, nichtchristliche, z.B. atheistische Schüler zum Besuch eines "Ersatzfaches" für die christliche Unterweisung ("Religionsunterricht") gezwungen, und so das Grundrecht auf Nichtteilnahme am Religionsunterricht unterlaufen.
Aus: MIZ 3/97
Der Prozeß, den ein mittlerweile volljähriger Schüler und seine Eltern gegen den Ethik-Unterricht als Zwangsfach in Baden-Württemberg angestrengt haben, ist auch in der zweiten Instanz verlorengegangen. Nach Auffassung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist eine Grundrechtsverletzung weder durch die Konstruktion als Ersatzfach für "Religionsflüchtlinge" noch durch die konkrete Schlechterstellung von Schülern, die diesen Unterricht besuchen, im Schulalltag gegeben. Da die Urteilsbegründung in vielen Punkten auf die Argumentation der Kläger überhaupt nicht eingeht und in einigen Punkten auch juristisch fragwürdig ist, wurde bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Aus: MIZ 2/97
Nordrhein-Westfalen war bislang das letzte West-Bundesland, in dem es (außer in der Sekundarstufe II) keinen Ersatzunterricht für Schüler gab, die den Religionsunterricht nicht besuchen wollten (abgesehen von Berlin, wo religiöse Unterweisung kein ordentliches Lehrfach ist). Im August wird nun in einem landesweiten Schulversuch das Fach "Praktische Philosophie" eingeführt. Bei den nordrhein-westfälischen Grünen hat dies eine grundlegende Diskussion über den Stellenwert des Religionsunterrichtes und ein zwangsweises Ersatzfach für Abmelder ausgelöst.
Gemeinsamer Antrag der Landesarbeitsgemeinschaften "ChristInnen" und "Trennung von Staat und Kirche" zur LDK in Borken im April 1997.
(zur Anhörung der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in NRW am 18. 03. 1997 zum geplanten Schulversuch "Praktische Philosophie" als "Ersatz"fach für konfessionellen Religionsunterricht mit Beginn des Schuljahres 1997/98)
Aus: MIZ 4/94
Bei der Diskussion um die Trennung von Staat und Kirche kommt die Sprache sehr schnell auf den Religionsunterricht - das einzige im Grundgesetz verankerte Schulfach. Obwohl vom Staat finanziert bestimmen ausschließlich die Kirchen den Unterrichtsinhalt. Einerseits wird deshalb - wie von der hessischen F.D.P. - die Abschaffung dieses Schulfaches gefordert, andererseits wollen die beiden Großkirchen verständlicherweise daran festhalten.
In Baden-Württemberg wird über den Stellenwert des Ethikunterrichtes diskutiert
Aus: MIZ 4/93
Ende Oktober veranstalteten die GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg eine Anhörung zu Religion und Ethikunterricht, auf der die Gleichstellung des Zwangsersatzfaches Ethik diskutiert wurde. Als Referenten waren der Mainzer Religionspädagoge Gert Otto, Gerd Eggers aus der Projektgruppe des Schulmodellversuchs "Lebensgestaltung/Ethik/Religion" und Gerhard Czermak, einer der Autoren des Handbuches für konfessionslose Lehrer, Eltern und Schüler geladen. Wir dokumentieren in Auszügen die vorangegangene Landtagsdebatte und das Statement Edgar Baegers, der ebenfalls als Sachverständiger an der Expertenrunde teilnahm.
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Einblick in wesentliche Grundlagen der Kulturen bedeutet im Grundschulbereich vor allem, Informationen über die sie prägenden
Religionen zu vermitteln. Dabei steht die Begegnung mit den religiösen Wurzeln des Abendlandes, dem Christentum, im
Vordergrund.
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