Hinhaltetaktik nach Urteil

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001

Hinhalten lautet das Motto der Berliner Schulverwaltung, um islamischen Religionsunterricht zu verhindern bzw. auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Schon zum zweiten Mal lehnte sie die Rahmenpläne der Islamischen Föderation ab, die Begründung bleibt immer die gleiche: Die Föderation berücksichtige weder die Gleichstellung der Geschlechter noch die freie Meinungsäußerung andersgläubiger Kinder.

Wertevermittlung durch Religionsunterricht

Interview mit der Pressesprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Zur Zeit ist der Religionsunterricht in Berlin kein Pflichtfach. Aber trotz Ausübung von Druck durch die Kirchen wurde das Thema in den Koalitionsverhandlungen außen vor gelassen. In der SPD gab es eine klare Entscheidung gegen Religionsunterricht, und der Partner CDU wollte der Entscheidung des Gerichtes nicht vorgreifen.

Wertebildung und Religionskunde in einer pluralistischen Metropole

Neue Ideen für die Berliner Schule

Positionspapier des Aktionsbündnisses

Seit Jahren wird in Berlin über "Wertevermittlung" diskutiert, von verschiedenen Seiten immer wieder mit der kurzschlüssigen Forderung verbunden, der bekenntnisgebundene Religionsunterricht - bisher uneingeschränkt freiwillig - müsse ein staatliches, wahrscheinlich sogar benotetes, Fach in einem Wahlpflichtbereich Religion/Ethik-Philosophie (Fächergruppe) werden. Das Aktionsbündnis fordert demgegenüber die Beibehaltung der strikten Trennung von Kirche und Schule. Dank der Diskussion seit Dezember 1999 hat sich inzwischen das Spektrum der Vorstellungen erfreulich erweitert. Zu beobachten ist ein zunehmender Konsens darüber, dass der Beschäftigung mit Wertefragen und Religionskunde sowie der Entwicklung interkultureller Kompetenz in der Schule grössere Bedeutung zukommen muss als bisher. Mit diesem Positionspapier will das Aktionsbündnis im Rahmen seiner Initiative seine Ideen dazu vorstellen. Immer deutlicher wird, wie wichtig es in Berlin ist, für Kinder und Jugendliche in der Schule die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens zu erweitern, gerade bei den Fragen ihres Lebens und ihrer Orientierung in unserer von Individualisierung, Pluralisierung und Globalisierung bestimmten Gesellschaft.

Islamunterricht-Urteil: Konfessionslosenverband warnt vor falschen Schlüssen

Pressemitteilung vom 28.02.2000

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. warnt davor, aus dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das der 'Islamischen Föderation' den Status einer Religionsgemeinschaft zuerkennt, die falschen Schlüsse zu ziehen und den Status des Religionsunterrichts in Berlin zu Ungunsten von Konfessionslosen zu verändern. In Berlin ist der konfessionelle Religionsunterricht aufgrund der dort geltenden sogenannten 'Bremer Klausel' (Art. 141 GG) des Grundgesetzes kein ordentliches Lehrfach, sondern eine staatlich finanzierte, freiwillige Veranstaltung der betreffenden Religionsgemeinschaft.

Den Kirchen geht es vor allem um die Missionierung

Christian Brücker

Zuerst abgedruckt im Neuen Deutschland vom 7. Mai 1999

Alle reden von Werteerziehung - allen voran die Kirchen. Und für die Kirchen ist auch klar, welche Werteerziehung Schüler brauchen - Religionsunterricht nämlich, auf gar keinen Fall aber LER. Zur Begründung dienen zwei Kernthesen: Erstens, dass der Staat wegen seiner weltanschaulichen Neutralität keinen eigenen Werteunterricht einrichten dürfe, und deswegen die Kirchen mit dieser Aufgabe beauftragt habe, und zweitens, dass das Christentum die Grundlage des Staates sei.

Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)

3. Schule

Den christlichen Großkirchen ist es gelungen, den Staat zu verpflichten, die Glaubensunterweisung ihrer Mitglieder aus den Taschen der Steuerzahler und damit auch der Konfessionslosen und Andersgläubigen zu finanzieren. Der Staat stellt zu diesem Zweck beispielsweise seine Schulen zur Verfügung, übernimmt die Ausbildung und Besoldung der ReligionslehrerInnen und legt darüber hinaus in vielen Landesverfassungen und Schulgesetzen fest, daß auch der übrige Unterricht in christlichem Geiste zu erteilen sei.