Aufnahmeantrag
Die Mitgliedschaft im IBKA beinhaltet den Bezug des „Rundbrief“ und der Zeitschrift „MIZ“; diese können nicht abbestellt werden.
Mitgliederdaten werden im IBKA zentral gespeichert und beim Vereinsaustritt gelöscht – es sei denn, behördliche Vorschriften wie die der Finanzdirektionen stehen dem entgegen, oder ein Mitglied verlässt den IBKA mit Beitragsschulden. Die Daten stehen der Verwaltung**, dem Vorstand sowie den Vorständen oder Sprechern der regionalen Untergliederungen des IBKA zur Erfüllung des Vereinszwecks zur Verfügung und werden in keinem Fall an Externe weitergegeben.
** Mitgliederverwaltung, Buchhaltung und Alibri Verlag zwecks Versand von MIZ und Rundbrief