Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Pressemitteilung vom 02.12.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen.

"Wir halten an unserer Auffassung fest, dass eine Gebühr für den Austritt aus einer Kirche gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstößt", sagte der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig. Der Konfessionslosenbund hatte bereits das vorangegangene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt, die Verfassungsbeschwerde war jedoch abgewiesen worden.

In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, dass die Austrittsgebühr die Religionsfreiheit einschränkt, die Gebühr jedoch mit dem staatlichen Kirchensteuereinzug gerechtfertigt. Diese Begründung finden der Beschwerdeführer Fabrice Witzke aus Köln und IBKA nicht überzeugend. Nach ihrer Auffassung muss das Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang gegenüber dem staatlichen Kirchensteuereinzug haben. Fabrice Witzke: "Die Religionsfreiheit bedeutet für mich auch: frei von Religion sein zu dürfen. Ohne dafür schikaniert zu werden oder zu bezahlen."

Hintergrund:

Text der Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Beschwerde wurde vom Gerichtshof die Nummer 54773/08 zugeteilt.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Pressemitteilung des IBKA zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Keine Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache

Ergänzung: Mit Entscheidung vom 24. September 2009 ist die Beschwerde zurückgewiesen worden.

Über den IBKA

Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Trennung von Staat und Religion, Weltanschauungsfreiheit und die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.