Rock-Comical verboten
Rock-Comical "Das Maria-Syndrom" in der Bischofsstadt Trier verboten
"Bedrohung des sozialen Friedens in der Gesellschaft"
Aus: MIZ 3/94
Aus: MIZ 3/94
Aus: MIZ 3/94
Während sich Dyba, Kruse und Co. ihre Position bei den Privaten erst langsam erkämpfen mußten, saßen sie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon immer in der "ersten Reihe". Einer der explosivsten Beiträge der RTL-Serie "Der heiße Stuhl" war der Auftritt des MIZ-Begründers Frank Schütte, und bis sich Margarete Schreinemakers als treuergebene Katholikin outete, gingen auch bei SAT1 einige kirchenkritische Features über den Sender. Bei ARD und ZDF war die privilegierte Stellung der beiden christlichen Großkirchen hingegen von Anfang an institutionell festgeschrieben.
Aus: MIZ 2/94
"Die Kirche ist ein Fremdkörper in unserem Staatsgefüge, sie ist hierarchisch strukturiert, frauenfeindlich, intolerant, autoritär. Deshalb bin ich dagegen, daß kirchlich orientierte und strukturierte Gesellschaften solch wichtige Bereiche unseres rechtsstaatlich-demokratischen Gemeinwesens dominieren und damit manipulieren. Eine solche Entwicklung kann ich nicht mittragen" ("Saarbrücker Zeitung" 13./14.3.93). Diese Stellungnahme von Evi Maringer, SPD-Mitglied im Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern (nördliches Saarland), war Ausgangspunkt einer massiven Hetzkampagne gegen ihre Person. Hier wurde deutlich, welch massivem Druck KirchenkritikerInnen ausgesetzt sind, auch wenn sie (noch) in der Kirche sind.
Aus: MIZ 2/92
Erfreulich wenig gibt es zu vermelden, vor allem aus den neuen Bundesländern ist uns bisher kein Fall bekannt geworden. Nur ein von uns bereits als erledigt angesehenes Verfahren gegen die taz Berlin wurde wieder aufgewärmt. Interessant hieran ist, daß der inkriminierte Text in einem anderen Zusammenhang bereits einmal erschienen war. Erst jedoch das Medium Tageszeitung und die Kombination mit Bildmaterial veranlaßte die Staatsanwaltschaft zum Eingreifen. Es ging und geht also offensichtlich darum, bestimmte Texte einer breiteren Öffentlichkeit vorzuenthalten. Während einer Publikation in Fachkreisen nichts entgegensteht, ist die Veröffentlichung in einer DurchschnittsleserInnen ansprechenden Form oder in Medien mit großer Reichweite verboten.
Aus: MIZ 3/91
Daß der §166 StGB ein groteskes Überbleibsel aus den Zeiten der Inquisition ist, dazu bedurfte es eigentlich keiner Bestätigung. Das Bischöfliche Ordinariat in Würzburg fühlte sich dennoch bemüßigt, einen erneuten Beweis zu erbringen.
Aus: MIZ 1/86
Am Nikolaustag, dem 6. Dezember 1985, bescherte das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels (Nr. 79) - Verbandsorgan der westdeutschen Verleger und Sortimenter - seinen Lesern auf Seite 3185 eine 34zeilige einspaltige Meldung unter der Rubrik "Vermischtes/Ticker": "Opus Dei: EV gegen Rororo?", zu Deutsch: Einstweilige Verfügung des Opus Dei gegen den Rowohlt-Verlag? Diese Meldung, die sinnigerweise neben einem anderen Einspalter: "Konfessioneller Medien-Rückzug" erschien, hatte folgenden Wortlaut:
Aus: MIZ 2/85
"Daher denn auch das Riesengeschrei, das sie erhebt, als wolle man ihr ans Leben, wenn man ihr bloß an die Akten ihrer Geschichte will...", schreibt Hans Wollschläger in "Die Zukunft einer Illusion" über die christliche Kirche.