§166 - Der Ermittlungsausschuß informiert
Aus: MIZ 4/94
Kaum war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt geworden, daß die Äußerung der banalen Wahrheit, daß Soldaten Mörder sind, als Zitat geäußert nicht immer automatisch strafbar ist, schon brach ein Sturm der Entrüstung los. Zum Schutze der Soldaten (natürlich nur jener, die ihre Opfer im Kampf für Frieden und Freiheit massakrieren) müsse ein eigener Strafrechtsparagraph her, der den Mißbrauch der freien Meinungsäußerung unterbinde. Diese Forderung ertönt nicht zum ersten Mal (vgl. MIZ 3-4/89) und wird sich wohl auch so schnell nicht durchsetzen lassen. Wie gut haben es da doch die Kirchen, für deren Schutz es mit dem §166 StGB seit jeher ein eigenes Zensurinstrument gibt.