AG Schule

Das Recht auf Religionsfreiheit umfasst das Recht, von unerwünschter religiöser Beeinflussung durch staatliche Institutionen verschont zu bleiben. Dieses Recht wird an Schulen vielfach verletzt. Zum Beispiel durch religiöse Symbole in Klassenräumen oder durch Schulgottesdienste, für die auch schon mal Unterricht ausfällt. In der AG Schule wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen derartiges zur Wehr zu setzen. Wir klären über Rechte auf und zeigen Wege der Beschwerde.

Wunstorf: Gesamtschule funktioniert auch ohne Kirche

Atheistenverband begrüßt Start in staatlicher Trägerschaft

Pressemitteilung vom 17. Juni 2010

Den Aufschub der kirchlichen Trägerschaft der Integrierten Gesamtschule (IGS) in Wunstorf begrüßt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) als Chance zum Umdenken: "Im kommenden Schuljahr werden alle Beteiligten feststellen, dass eine IGS auch sehr gut ohne Kirche funktioniert", prognostiziert Hans-Jürgen Rosin, Landessprecher für Niedersachsen und Bremen.

Aygül Özkan zurückgepfiffen

Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates? Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist in der deutschen Politik und ganz besonders in der Union ein Tabuthema, sobald es um konkrete Konsequenzen geht.

Aygül Özkan, die sich gegen Kruzifixe in öffentlichen Schulen ausgesprochen hatte, hat sich schließlich für ihre Aussagen entschuldigt. Damit stand ihrer Vereidigung zur niedersächsischen Sozialministerin nichts mehr im Weg. Vorausgegangen waren dem wütende Angriffe ihrer Unions"freunde".

Stellungnahme des IBKA-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen zum Schulprojekt des HVD in Bremen

Der IBKA-Landesverband in Niedersachsen und Bremen ist erfreut darüber, bereits wenige Tage nach seiner Gründung von Journalisten als Ansprechpartner in aktuellen Fragen angesehen zu werden.

Das humanistische Magazin wissenrockt.de stellt am 29. März 2010 einige programmatische Unterschiede zwischen dem Humanistischen Verband und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten dar, sieht aber darin zu Unrecht einen konfrontativen Zusammenhang mit dem HVD-Projekt einer humanistischen Privatschule in Bremen, wozu der IBKA bislang noch gar nicht Stellung genommen hatte.

Keine Kreuze in öffentlichen Schulen

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 8.11.2009

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Kreuze in italienischen Schulen hat der IBKA Freiburg am 8.11.09 eine Pressemitteilung an die örtliche Presse der Region Freiburg verschickt. ( Download der PM (PDF) ). In der PM wird nochmals daran erinnert, daß durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 (16.5.95; I BvR 1087/91) ("Kruzifix-Urteil") Eltern oder erwachsene Schüler auch in unserer Region das Recht haben, Kreuze aus öffentlichen Unterrichtsräumen entfernen zu lassen.

Weltanschauungsfreiheit durchsetzen - Schulkreuz abhängen

Kruzifixe in Klassensälen staatlicher Schulen verstoßen gegen die Religionsfreiheit. Es ist ermutigend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies nun klargestellt hat.

Artikel beim hpd: Weltanschauungsfreiheit durchsetzen

Siehe auch: Kruzifix-Urteil: Drohungen und Einschüchterungen (hpd)

Nachtrag: Am 18. März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung revidiert.

100 Jahre Ferrer / Islam und Geschlechtergerechtigkeit

Dienstag, 13. Oktober 2009, 19 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78

Themen:

Thema 1: Erinnerung an die Hinrichtung des spanischen Freidenkers und Reformpädagogen Francisco Ferrer am 13. Oktober 1909 und seine Bedeutung für Freidenker und Freireligiöse. Anschließende Diskussion zur Frage: Ist die moderne Schule auch eine laizistische Schule?

Referent: Jochen Enders, M.A.

Thema 2: Islam und Geschlechtergerechtigkeit.

Referent: Martin Söcknik

Veranstalter: Religionskritischer Arbeitskreis Wiesbaden – eine Initiative von IBKA und Freireligiöser Gemeinde Wiesbaden.

Konfessionlose an den Schulen in NRW

NRW-Atheisten: Schulrundschreiben 2009 verschickt

Wie zu den vergangenen beiden Schuljahreswechseln verschickte der Landesverband NRW sein Schulrundschreiben an die öffentlichen Schulen des Landes.
Es mahnt die Einhaltung der Erlasse und Gesetze zur Wahrung der Rechte der konfessionslosen Schüler an. So wird an Schulen immer noch die Teilnahme an Gottesdiensten für obligatorisch erklärt, die Abmeldung vom Religionsunterricht erschwert, nichtgläubige Schüler werden durch das Abhalten von Schulgebeten ausgegrenzt.

Schulrundschreiben NRW

Rainer Ponitka

04. August 2009

Seit dem Schuljahreswechsel 2007/2008 informiert der Landesverband NRW des IBKA die Schüler und Lehrer der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rechte der konfessionslosen Schüler bezüglich der Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdienst und fordert deren Einhaltung ein.