Gemeinsame Presseerklärung von IHEU und IBKA
Aus: MIZ 1/90
Anläßlich eines Treffens von Vertretern der Internationalen Humanistisch-Ethischen Union und des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten am 12./13. Mai 1990 in Westberlin wurde die folgende Presseerklärung herausgegeben:
Mit wachsender Sorge beobachten wir, wie sich über die Länder des ehemaligen Ostblocks eine Flut christlicher, religiös-fundamentalistischer und neureligiöser Propaganda ergießt. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocksystems entstehen nicht nur Freiräume für mehr Demokratie, sondern auch neue Operationsbasen für fundamentalistische Kräfte, die nicht weniger rücksichtslos über Grundrechte und Selbstbestimmung der Menschen hinweggehen als die alten Machthaber.
Dadurch wächst gleichzeitig die Gefahr, daß vor allem die großen christlichen Kirchen - in erster Linie die römisch-katholische Kirche unter Papst Johannes Paul II. - trotz dramatisch sinkender Mitgliederzahlen eine politische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung bei der Neugestaltung Europas erhalten, die eine wirkliche Neuordnung im demokratischen Sinne erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, daß man Kirchen und Religionen nicht auf Dauer gewaltsam unterdrücken kann. Ein System, das sich über die allgemeinen Menschenrechte wie die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit einem staatlich verordneten Atheismus hinwegsetzt, kann für sich keine moralischen Werte beanspruchen. Es ist genauso autoritär, unglaubwürdig und intolerant wie jene Kirchen und Religionen, die nur ihre eigenen Dogmen gelten lassen.
Wir betonen nochmals: Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Grund- und Menschenrechte, die auch den verfaßten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genügend Gestaltungsmöglichkeiten in einer pluralistischen Gesellschaft geben. Sie können jedoch nur in einem religiös und weltanschaulich pluralen (IBKA: neutralen) Gemeinwesen verwirklicht werden, indem das Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Kirche voll respektiert wird. In einem religiös oder konfessionell geprägten Staat ist keine echte Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet, können Andersdenkende nicht "nach ihrer Fasson" leben.
Wir befürchten, daß durch die massive Einmischung bzw. Einsetzung religiös und kirchlich gebundener Politiker in staatliche Angelegenheiten künftig wichtige politische Entscheidungen auf der Grundlage konfessioneller und irrationalistischer Überzeugungen getroffen werden. Eine solche Entwicklung, verbunden mit einer entsprechend konfessionell beeinflußten Medienpolitik, würde die demokratische Forderung nach Trennung von Staat und Kirche ad absurdum führen und längst überwunden geglaubte klerikale Zustände heraufbeschwören.
Während die West-Ost-Konfrontation zwischen USA und Sowjetunion in den Hintergrund tritt, entstehen neue, gewaltige Konfliktfelder auf regionaler und globaler Ebene: Hunger und Armut nehmen dramatisch zu, alter Nationalitäten- und Religionsstreit lebt wieder auf, Islam und Katholizismus rüsten zum Streit um die Vorherrschaft. Andersdenkende und Ungläubige werden dadurch bedroht.
In dieser Situation rufen wir alle fortschrittlichen Kräfte auf, sich unserer Forderung nach Trennung von Staat und Kirche/Religion anzuschließen und sich dafür einzusetzen, daß der Staat keine Steuern für Kirchen und Religionsgemeinschaften einzieht, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen nicht länger aus den Taschen der Steuerzahlerinnen finanziert, Seelsorge nicht aus öffentlichen Mitteln fördert und sämtliche kirchlichen bzw. religiösen Belange der Obhut der Kirchen und Religionsgemeinschaften überläßt. Die IHEU ist darüber hinaus der Auffassung: Falls der Staat religiöse Aktivitäten finanziell unterstützt, darf das niemals die Autonomie von Staat und Kirche beeinträchtigen und soll eine ähnliche Unterstützung den nichtreligiösen weltanschaulichen Organisationen angeboten werden.
Wir rufen von Berlin aus dazu auf, gerade angesichts der Verfassungsdebatte in der DDR/BRD alles zu tun, um die weltanschaulich-religiöse Autonomie (IBKA: Neutralität) des Staates zu sichern. Nur so kann verhindert werden, daß Andersdenkende erneut in ihren Grundrechten behindert oder gar verfolgt werden. Der Staat darf sich nicht zum Handlanger von restaurativen Kräften machen, die menschliche Selbstbestimmung und Demokratie seit Jahrhunderten unterdrücken.
Wir halten es für wünschenswert, daß der Weltkongreß 1994 der Internationalen Humanistisch-Ethischen Union nach Berlin einberufen wird (1990 Brüssel, 1992 Prag). Dieser Plan wird Anfang Juli 1990 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt werden.
Berlin, den 12./13. Mai 1990.